Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

   
  
  
Nummer 
des deutschen  Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz 
Zolltarifs. Mark 
13. aus g) Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitzarbeit), feine 
Korbflechterwaaren, sowie überhaupt alle unter d, e, f 
und h nicht begriffene Waaren aus vegetabilischen oder 
animalischen Schnitzstoffen mit Ausnahme von Schildpatt, 
Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Gagat und Jet; auch 
in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch 
nicht unter Nr. 20 fallen; Holzbronze 100 kg 30 
Bronzirte, vergoldete oder versilberte Leisten und Rahmen; 
hölzernes Spielzeug mit Ausnahme des zu k gehörigen, 
auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit es 
dadurch nicht unter Nr. 20 fällt " 24 
Spangeflechte, gefärbt; Möbel aus gebogenem Holz mit 
ornamentirt gepreßten Theilen und ornamentirt gepreßte 
Möbelbestandtheile (dergleichen Sitzbretter u. s. w.) 10 
Anmerkung 2 
zu 13. g) Gepreßte Hornknöpfe ......... ......... ..... " 30 
14. Hopfen, auch Hopfenmehl .... 100 kg 14 
brutto 
aus 15. a) 1. Instrumente, musikalische, mit Ausnahme von Klavieren, 
Pianinos, Harmoniums und dergleichen Tasteninstrumenten, 
jedoch mit Einschluß der Kirchenorgen 100 kg 20 
18. c) Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Putzwaaren, andere, 
soweit sie nicht unter d und e genannt sind * 300 
f) 2. Herrenhüte aus Filz, garnirt und ungarnrt » 180 
3. Damenhüte, garnirt, mit Ausnahme solcher aus Filz. Stück 1 
Damenhüte aus Filz, garnirt: . . .. » 0,80 
4.] Hüte, nicht besonders benannte, garnirt und ungarnirt " 0,20 
19. Kupfer und andere nicht besonders genannte unedle Metalle, 
Legirungen aus unedlen Metallen, anderweitig nicht ge- 
nannte, und Waaren daraus: 
d) 2. Andere Waaren, soweit sie nicht unter Nr. 19 d 3, 
oder wegen ihrer Verbindung mit anderen Materialien 
unter Nr. 20 fallen ... ... 100 kg 30 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.