Nummer
des deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Mark
13. aus g) Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitzarbeit), feine
Korbflechterwaaren, sowie überhaupt alle unter d, e, f
und h nicht begriffene Waaren aus vegetabilischen oder
animalischen Schnitzstoffen mit Ausnahme von Schildpatt,
Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Gagat und Jet; auch
in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch
nicht unter Nr. 20 fallen; Holzbronze 100 kg 30
Bronzirte, vergoldete oder versilberte Leisten und Rahmen;
hölzernes Spielzeug mit Ausnahme des zu k gehörigen,
auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit es
dadurch nicht unter Nr. 20 fällt " 24
Spangeflechte, gefärbt; Möbel aus gebogenem Holz mit
ornamentirt gepreßten Theilen und ornamentirt gepreßte
Möbelbestandtheile (dergleichen Sitzbretter u. s. w.) 10
Anmerkung 2
zu 13. g) Gepreßte Hornknöpfe ......... ......... ..... " 30
14. Hopfen, auch Hopfenmehl .... 100 kg 14
brutto
aus 15. a) 1. Instrumente, musikalische, mit Ausnahme von Klavieren,
Pianinos, Harmoniums und dergleichen Tasteninstrumenten,
jedoch mit Einschluß der Kirchenorgen 100 kg 20
18. c) Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Putzwaaren, andere,
soweit sie nicht unter d und e genannt sind * 300
f) 2. Herrenhüte aus Filz, garnirt und ungarnrt » 180
3. Damenhüte, garnirt, mit Ausnahme solcher aus Filz. Stück 1
Damenhüte aus Filz, garnirt: . . .. » 0,80
4.] Hüte, nicht besonders benannte, garnirt und ungarnirt " 0,20
19. Kupfer und andere nicht besonders genannte unedle Metalle,
Legirungen aus unedlen Metallen, anderweitig nicht ge-
nannte, und Waaren daraus:
d) 2. Andere Waaren, soweit sie nicht unter Nr. 19 d 3,
oder wegen ihrer Verbindung mit anderen Materialien
unter Nr. 20 fallen ... ... 100 kg 30