Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

  
Nummer 
des deutschen Genennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz 
Zolltarifs. Mark. 
25. g) 2. γ) Fische, mit Essig, Oel oder Gewürzen zubereitet, in Fässern 
eingehend . .. . .. . . . .. 100 kg 12 
3. Geflügel aller Art, nicht lebend ...... .. .... .. .... . .. - 12 
Wild aller Art, nicht lebend » 20 
b) Früchte (Südfrüchte): 
aus 1. frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pomeranzen, 
Granaten, Datteln, Manden t 4 
aus 2. getrocknete Feigen, Rosinen und Korinthen  » 8 
aus 3. getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeranzen, Granaten » 10 
aus i) Paprika . ... . . . . .. - 4 
o) Käse aller Art. .. . .. . . . . . ... . . ... .... .. . .. ... . ... » 20 
P) I. Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller Art; mit Zucker, 
Essig, Oel oder sonst, namentlich alle in Flaschen, Büchsen und 
dergleichen eingemachte, eingedämpfte oder auch eingesalzene 
Früchte, Gewürze, Gemüse und andere Verzehrungsgegen— 
stände (Pilze, Trüffeln, Geflügel, Seethiere und dergleichen); 
zubereiteter Senf; Kapern, Pasteten, Saucen und andere 
ähnliche Gegenstände des feineren Tafelgenusse " 60 
Oliven " 30 
In Essig eingelegte oder eingesalzene Gurken (sogenannte 
Znaimer Gurken) mit Zuthaten von Gewürzen der Nr. 25i 
oder auch mit geringen Zusätzen anderer Gemüse, in Fässern, 
Krügen, Töpfen, Gläsern und derglechen » 4 
aus 2. Obst, Sämereien, Beeren, Blätter, Blüthen, Pilze, Ge— 
müse, getrocknet, gebacken, gepulvert, blos eingekocht oder 
gesalzen, alle diese Erzeugnisse, soweit sie nicht unter an— 
deren Nummern des Tarifs begriffen sind; Säfte von 
Obst, Beeren und Rüben, zum Genuß ohne Lucker ein- 
gekoht:. » 4 
Frische und getrocknete Schalen von Südfrüchten; Johannis— 
brot, auch gemahlen . . . .. » 1 
Unreife Pomeranzen, auch in Salzwasser eingelegt ... . ... - 2 
Trockene Nüsse, reife Kastanien; Pinienkerne * 3 
  
  
 
	        
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