Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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V.  Im  Departement  des  Kirchen-  und  Schulwesens:
a)  Unterrichts-  und  Erziehungsanstalten:
bei  der  Universität:
die  Sprachlehrer,  Musiklehrer,  Zeichenlehrer,  Reitlehrer,  sodann
der  Tanzlehrer,  der  Fechtmeister,  der  Turnlehrer,  ferner
der  Universitätsaktuar,  der  Universitätskopist,  die  Bibliothekassistenten,  die  Prosektoren,
  der  Präparator  am  zoologischen  Kabinett,  die  Assistenzärzte  und
Hausmeister  an  den  verschiedenen  Kliniken,  der  Gärtner,  der  Mechanikus
an  dem  technologischen  und  dem  physikalischen  Institut,  endlich
die  Pedellen  und  die  Diener  bei  den  Universitätsinstituten;
bei  den  höheren  theologischen  Seminarien:
die  Hausmeister  und  Unteraufseher  (Thorwarte)  an  dem  evangelisch-theologischen
Seminar  und  an  dem  Wilhelmsstift  in  Tübingen;
bei  den  landwirthschaftlichen  Anstalten:
die  an  der  landwirthschaftlichen  Anstalt  in  Hohenheim  angestellten  Fach-  und
Hilfslehrer,  Stationschemiker,  Buchhalter,  Aufseher,  Gärtner,  Hausmeister,
Diener,
die  an  der  Thierarzneischule  angestellten  Fachlehrer  (einschließlich  des  Lehrschmieds),
  Hilfslehrer,  Diener,
die  Fach=  und  Hilfslehrer  an  den  Ackerbauschulen  und  an  der  Weinbauschule,
mit  Einschluß  des  Weingartmeisters  und  Gärtners,
diejenigen  Vorstände  und  Landwirthschaftslehrer  an  den  landwirthschaftlichen
Winterschulen,  welche  zugleich  als  landwirthschaftliche  Sachverständige  und
Wanderlehrer  (Landwirthschaftsinspektoren  oben  IV)  angestellt  sind;
bei  den  technischen  Unterrrichtsanstalten:
die  am  Polytechnikum  angestellten  Fach=  und  Hilfslehrer,  sowie  der  Verwaltungsassistent,
  der  Unterbibliothekar,  der  Mechaniker,  der  Modellschreiner,  der
Gärtner,  der  Hilfsarbeiter  an  der  Materialprüfungsanstalt  (Mechaniker)
und  die  Diener,
die  an  der  Baugewerkeschulelangestellten  Fach-  und  Hilfslehrer,  sowie  der  Diener,
die  Hauptlehrer  an  den  gewerblichen  Fortbildungsschulen;