Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

  
  
  
  
  
  
Nummer 
  
  
  
des italienischen Benennung der Waaren. Maßstab. Zollsatz 
Zolltarifs. Lire. 
aus 331. Musikalische Instrumente: 
v b) Pianofortes: 
1. tafelförmige und aufrechtstehende . . . . . . . . . . . . ... 1 Stück 90 
2. Flügel . . . . . . . ... 180 
d) nicht besonders benannte Saiteninstrumente im Gewichte: 
1. von 400 Gramm und weniger................ s- 1,50 
2. von mehr als 400 Gramm . . . . . . . . . . . . . . . . .. 1,50 
e) nicht besonders benannte Blasinstrumente im Gewichte: 
1. von 400 Gramm und weniger » 1,5(- 
2. von mehr als 400 Gramm»................. » 1,50 
f) andere nicht besonders benannte. .. . . . . . . . . . . . . . .. » 1,60 
332. Einzelne Theile musikalischer Instrumente . . . . ... 100 kg 100 
aus 334. g) Kautschuck und Guttapercha, verarbeitet zu Posamentier— 
waaren, Bändern und elastischen Geweben .. 130 
aus 336. Rothe wollene Kappen, gewirkt, gewalkt, ohne Quaste oder 
mit nicht seidener Quasse . . . . . . . . . .. 100 Stück 60 
aus 337. b) Männer= und Knabenhüte aus Filz, garnirt oder nicht 
garrintt:: . . . . . . . . . . .. » 50 
343. Pinsel mit oder ohne Stiel .. . . . . . . . . . . . . .. . . . . . .. 100 kg 20 
  
  
  
 
	        
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