Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

— 220 — 
Nummer des Schweizersichen Zolltarifs vom 10 April 1891 
   Benennung der Gegenstände Franken 
   
 per 100 kg. 
Gemüse, frische: 
248. Kartoffeln . ... frei 
aus 250. Sauerkraut und andere eingesalzene Gemüse . .. 4.— 
Getreide, Mais, Hülsenfrüchte: 
252. nicht geschroten, nicht geschält:: . . . . . ... —.30 
aus 253. in geschrotenen, geschälten oder gespaltenen Körnern, Graupe, 
Gries, Grütze, Mehl von Getreide, Mais oder Hülsen- 
früchten . . . . ... 2. — 
258. Hopfen ... 4.— 
261. Kaffeesurrogate aller Art in trockener .. ...... . ... 6.— 
263.Weich .. .. . ... 4— 
2644. Hart 4— 
266. Malz. 1.— 
273. Suppen, kondensirte, in fester oder flüssiger Form; Juliemes, 
Sago, Tapioca, Mehl x. und ähnliche Suppenartikel: in 
Packeten 2c., für den Detailverkauf . . . . . ... . . ... 20.— 
Bier und Malzextrakt: 
285. in Fässern. 4— 
290.Wein (Naturwein) in Fässern 3.50 
302. Faserstoffe zur Papierfabrikation: 1.25 
303. Packpapiere, nicht satinirte (jedoch mit Inbegriff der 
maschinenglatten): einfarbig; Wachs und Teerpapier 4— 
b) Druckpapier, Schreibpapier und Postpapier, liniert nd 
unliniirt, Packpapier, satinirtes, Lösch-, Fließ= und 
Filtrirpapier, Pergamentpapier, Seidenpapier , Zetchnungs- 
 papier ,Pauspapier, einfarbig.....·.......... 8. — 
304. a) Papier aller Art, mehrfarbiges, Gold und Silber— 
papier, Notenpapier, Papiertapiertapeten 16.— 
b) Briefpapiere und Enveloppen (auch mit Verzierungen) in 
einfachen oder verzierten Kartons, sofern nicht getrennte 
  
 
	        
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