Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

geruͤckte)  Erkenntniß,  unter  Verwerfung
ber  vorgebrachten  Nichtigkeits  -Klage
abgecndert  und  sofort  erkannt:  daß
Rekurrent  wegen  des  bei  mehreren  amtlichen
  Arbeiten  bewiesenen  Mangels  an
Fleitz  und  Aufmerksamkeit  und  wirklicher
  Rückschritte  in  seinen  früher  erprobten
  Kenntnissen,  so  wie  wegen  Ungebührlichkeiten
  gegen  den  ihm  vorgeseßten
  Oberamts-Richter  und  andere  Personen
  und  Behörden  von  der  bisher  von
ihm  bekleideten  Oberamtsgerichts=  Aktuars-Stelle
  auf  die  Dauer  eines  Jahrs
mit  Gehalts-Verlust  zu  suspendiren,
nach  dessen  Ablauf  aber  ohne  Ersatz
der  Umzugs  =  Kosten  auf  ein  anderes
Oberamtsgerichts-Aktuariat  zu  versetzen
und  in  sämtliche  Kosten  beider  Instanzen
  zu  verurtheilen  seye.
Den  20.  Mai  wurde:

.  in  der  Rekurssache  des  Georg  Michael

Abel  und  dessen  Ehefrau  Barbara,  geb.
Frey,  von  Crispenhofen,  O.A.  Künzelsau,
  das  von  dem  Gerichrshofe  zu
Ellwangen  unterm  13.  März  und  1.
April  d.  J.  wegen  grober  Verbal-Injurien
  und  wiederholter  gegen  das  Leben
Anderer  gerichteter  Drohungen,  so  wie
wegen  Drohung  einer  Brandstiftung
und  resp.  einiger  anderer  Vergehen  gefüllte
  (S.  347  und  S.  399  des  Reg.

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Blatts  von  1333  eingerückte)  Stras-Er--kenntniß
  unter  Verurtheilung  der  Rekurrenten
  in  die  Kosten  zweiter  Irstanz
lediglich  bestétigt.

Den  13.  Mai  wurde:

.  in  der  Rekurssache  des  suspendirten

Schultheisen,  Andreas  Herter,  von
Indelhausen,  O.  A.  Münsingen,  das
von  dem  Gerichtshofe  zu  Ulm  unterm
14.  December  v.  J.  wider  ihn  gesällte
(S.  108  des  Reg.  Blatts  von  1833  eingerückte)
  Straf-Erkenntniß  abgeändert,
Rekurrent  sofort  wegen  verschiedener
Kassen-Reste  und  Fälschung,  neben  Verfällung
  in  den  Schaden=  und  Kosten-Ersaßb,
  von  seinen  Aemtern  entsetzt,  zu
Bekleidung  jedes  öffentlichen  Amtes  für
unfähig  erklärt,  und  zu  einer  sechsmo--natlichen
  Zuchthausstrafe  in  Markgröningen
  verurtheilt;

in  der  Rekurssache  der  Margarethe
Ankele,  von  Ebersbach,  O  A.  Göppingen,
  das  von  dem  Gerichtshofe  in
Ulm  unterm  16.  April  d.  J.  wegen  Fälschung
  einer  öffentlichen  Urkunde  und
wiederholten  Vagirens  wider  dieselbe
gefällte  (S.  cot  des  Reg.  Blatts  ron
1633  eingerückte)  Straf-Erkenntniß,
unter  Verurtheilung  der  Rekurrentin
in  die  Kosten  zweiter  Instanz  bestätigt.