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Nummer
des zur Zeit des
Vertrags- abschlusses , Benennung der Gegenstände Mark
giltigen allgemeinen
per 100 kg.
deutschen
Zolltarifs.
10. e) Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe (mit oder
ohne Oesen), auch gefärbte; massives weißes Glas, nicht
besonders benanntes; gepreßtes, geschliffenes, polirtes, ab-
geriebenes, geschnittenes, geätztes, gemustertes Glas, in-
soweit es nicht unter d oder f fällt 12
Anmerkung zu e:
Glasplättchen, Glasperlen, Glasschmelz, Glastropfen, auch
gefärbt............................................ 2
f) 1. Farbiges Glas, mit Ausnahme des unter a, d, e be-
griffenen, auch gepreßt, geschliffen, polirt, abgerieben,
geschnitten, geätzt, gemustert .. . . . . . . . . . . . . . . . . .. 15
2. Glasplättchen, Glasperlen, Glasschmelz, Glastropfen,
Glasknöpfe (mit oder ohne Oesen), bemalt, versilbert
oder vergoldet ........................ 15
3. Anderes bemaltes oder vergoldetes (versilbertes) Glas;
Glasflüsse (unechte rohe Steine) ohne Fassung 20
4. Glaswaaren und Emailwaaren in Verbindung mit
anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter
Nr. 20 falllen 24
Anmerkung zu f:
Milchglas und Alabasterglas, ungemustertes, ungeschliffenes,
unabgeriebenes, unbemaltes, ungepreßtes, oder nur mit ab-
geschliffenen oder eingeriebenen Stöpseln, Böden und Rändern 10
11. aus a) Pferdehaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Locken-
form gelegt, gesponnen; Borsten; rohe Bettfedeern.. frei
aus f) Bettfedern, gereinigt und zugerichtt . . ... frei
12. a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, gekalkte, trockene)
zur Lederbereitung, auch enthaart : . . . ... frei
13. aus a) Holzkohlen . . . . . . ... frei
b) Holzborke und Gerberlohe frei