Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

-250- 
  
  
  
  
  
Nummer 
des zur Zeit des 
Vertragsabschlusses -   gültigen belgischen Zolltarifs 
Bennenung der Gegenstände 
 Maßstab. Betrag 
 Franken. 
aus 17. JLeim; Mineralwasser aller Art; Chinin und Chininsalze .. . . . frei 
19. Dünger .. ... . . . . . ... frei 
I 
aus22.Seidengarn....................................... frei 
aus 23.Pflaumen, getrocknete, in Fässern von mindestens 180 Kilogramm 
oder in Säcken von mindestens 80 Kilgaramm Bruttogewicht 
ohne innere Umschließungen .. 100 kg 15 
aus 24. Herrenkleidungsstücke aus Wolle allein oder gemischt mit anderen 
Spinnmaterialien, Wolle dem Gewichte nach vorherrschend; 
leinene Kragen und Manschetten; Herrenhüte jeder Art. Wert 10% 
aus 25. Rüböl, Rapsöl, Palmkernöl------= ... frei 
1 
26. Wissenschaftliche Instrumente und Apparate frei 
aus 29. Werkzeuge: 
aus Gußeien .. 100 kg 2 
aus Schmiedeeisen oder Stahl. » 4 
  
Die nachbezeichneten Maschinen und mechanischen Vorrichtungen: 
Appretur-, Bleicherei-, Färberei- und Druckerei— 
maschinen; Maschinen für die Herstellung von Wollen— 
geweben; Maschinen für die Schokolade= und Zucker- 
waren-Fabrikation; Maschinen für Echorienfabri. 
kation; Gasmotoren) Geschwindigkeitsmesser (Tachy- 
meter)) Centrifugen und Filterpressen für chemische 
Fabriken; Maschinen und Apparate für Zuckerfabriken 
und Zuckerraffinerien; desgleichen für Brennereien und 
Spritraffinerien sowie für Brauereien; Mälzerei- 
maschinen) Bierschankapparate; Mineralwasserapparate; 
Maschinen und Apparate zur Flüssigmachung von 
  
 
	        
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