Vierzehntes Kapitel.
Vorgefechte im Tandtage.
(Landtagssession 28. Oktober bis 23. Februar 1881.)
In der Reichstagssession 1880 waren alle Steuervorlagen des
Kanzlers unerledigt geblieben. Der Kanzler hatte seinem tiefen
Verdruß darüber in der „Kölnischen Zeitung“ vom 6. Juni Ausdruck
geben lassen. Für die kommende Reichstagssession beschloß
der Kanzler es besser zu machen und den Feldzug von langer Hand,
und zwar schon im preußischen Landtage vorzubereiten. In
zwiefacher Weise sollte dies geschehen.
Alle jene großen Versprechungen von Steuererlassen aus dem
Jahre 1879 waren unerfüllt geblieben, obwohl der Anschlag an
Zöllen und Tabaksteuer für das laufende Jahr bereits ein Plus von
62 Millionen aufwies und der nächstjährige Reichshaushaltsetat
demnächst noch ein größeres Plus aufweisen mußte. Dem Unmut
über uneingelöste Versprechen glaubte der Kanzler ein Opfer bringen
zu müssen durch das Angebot eines einmaligen Steuererlasses in
Preußen von 14 Millionen Mark.
Dies war das Eine. Außerdem sollte dem Landtage ein Gesetz
vorgelegt werden über, die Verwendung von Überweisungen in
Preußen, falls der Reichstag die solchen Uberweisungen entsprechenden
neuen Steuern demnächst bewilligen würde. Mit Speck fängt
man Mäuse, warum sollte man nicht auf diese Weise Reichstagsabgeordnete,
wenigstens solche aus Preußen, einfangen können für
ein neues Steuerbouquet im Reichstage?
Ubertrumpft!
Zunächst also wurde der preußische Landtag mit der Erklärung
eröffnet, daß in dem Etatsjahr 1881/82 drei Monatsraten der
Klassensteuer und der untersten Stufen der Einkommensteuer (Einkommen
unter 6000 Mark) erlassen werden sollten.