Volltext : Im alten Reichstag. Band II. (2)

Vierzehntes  Kapitel.
Vorgefechte  im  Tandtage.

(Landtagssession  28.  Oktober  bis  23.  Februar  1881.)

In  der  Reichstagssession  1880  waren  alle  Steuervorlagen  des
Kanzlers  unerledigt  geblieben.  Der  Kanzler  hatte  seinem  tiefen
Verdruß  darüber  in  der  „Kölnischen  Zeitung“  vom  6.  Juni  Ausdruck
  geben  lassen.  Für  die  kommende  Reichstagssession  beschloß
der  Kanzler  es  besser  zu  machen  und  den  Feldzug  von  langer  Hand,
und  zwar  schon  im  preußischen  Landtage  vorzubereiten.  In
zwiefacher  Weise  sollte  dies  geschehen.

Alle  jene  großen  Versprechungen  von  Steuererlassen  aus  dem
Jahre  1879  waren  unerfüllt  geblieben,  obwohl  der  Anschlag  an
Zöllen  und  Tabaksteuer  für  das  laufende  Jahr  bereits  ein  Plus  von
62  Millionen  aufwies  und  der  nächstjährige  Reichshaushaltsetat
demnächst  noch  ein  größeres  Plus  aufweisen  mußte.  Dem  Unmut
über  uneingelöste  Versprechen  glaubte  der  Kanzler  ein  Opfer  bringen
zu  müssen  durch  das  Angebot  eines  einmaligen  Steuererlasses  in
Preußen  von  14  Millionen  Mark.

Dies  war  das  Eine.  Außerdem  sollte  dem  Landtage  ein  Gesetz
vorgelegt  werden  über,  die  Verwendung  von  Überweisungen  in
Preußen,  falls  der  Reichstag  die  solchen  Uberweisungen  entsprechenden
  neuen  Steuern  demnächst  bewilligen  würde.  Mit  Speck  fängt
man  Mäuse,  warum  sollte  man  nicht  auf  diese  Weise  Reichstagsabgeordnete,
  wenigstens  solche  aus  Preußen,  einfangen  können  für
ein  neues  Steuerbouquet  im  Reichstage?

Ubertrumpft!

Zunächst  also  wurde  der  preußische  Landtag  mit  der  Erklärung
eröffnet,  daß  in  dem  Etatsjahr  1881/82  drei  Monatsraten  der
Klassensteuer  und  der  untersten  Stufen  der  Einkommensteuer  (Einkommen
  unter  6000  Mark)  erlassen  werden  sollten.