Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

  
  
  
Nummer 
des zur Zeit des 
abschlusses giltigen  Benennung der Gegenstände Mark 
 allgemeinen   per 100 Kkg. 
deutschen 
Zolltarifs. 
18. f) 2. Herrenhüte aus Filz, garnirt und ungarnirtt. 180 
1 Stück 
3. Damenhüte, garnirt, mit Ausnahme solcher aus Filz. 1 
Damenhüte aus Filz, garrirt . ... 0,80  
4. Hüte, nicht besonders benannte, garnirt und ungarnirt. 0,20 
19. Kupfer und andere nicht besonders genannte unedle Metalle, 
Legirungen aus unedlen Metallen, anderweitig nicht ge- 
nannte, und Waaren daraus: 
d) 2. Andere Waaren, soweit sie nicht unter Nr. 19 d 3, 
oder wegen ihrer Verbindung mit anderen Materialien 100 kg 
unter Nr. 20 fallen 30 
3. Waaren aus Aluminium, Nickel; feine, insbesondere 
Luxusgegenstände, aus Alfenide, Britanniametall, 
Bronze, Neusilber, Tomback und ähnlichen Legirungen; 
feine vernirte Messingwaaren, auch in Verbindung 
mit anderen Materialien; alle diese Waaren, in- 
soweit sie nicht unter Nr. 20 falen 60 
20. aus a) Korallen und Perlen, zum Zweck der Verpackung und Ver- 
sendung auf Gespinnstfäden oder Schnüre aufgereiht. 60 
b) 1. Waaren, ganz oder theilweise aus Bernstein, Gagat, Jet, 
Meerschaum und Perlmutter . . .. 150 
Waaren, ganz oder theilweise aus Celluloid, Elfenbein, Lava 
und Schildpatt; aus unedlen, echt vergoldeten oder ver- 
silberten oder mit Gold oder Silber belegten Metallen; 
Zähne in Verbindung mit Stiften oder Röhrchen von 
Platin oder anderen edlen Metallen 200 
Anmerkung zu b1: 
Elfenbein-- und Perlmutterstücke, vorgearbeitet für Gegen- 
stände der Nr. 20 b 1 30 
2. Feine Galanterie- und Quincailleriewaaren (Herren= und Frauen- 
Reichs-Gesetzbl. 
  
schmuck, Toiletten- und sogenannte Nippestischsachen u. s. w.), 
ganz oder theilweise aus Aluminium, dergleichen Waaren 
aus anderen unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und 
1892.   4 
 
	        
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