Nummer
des zur Zeit des
abschlusses giltigen Benennung der Gegenstände Mark
allgemeinen per 100 Kkg.
deutschen
Zolltarifs.
18. f) 2. Herrenhüte aus Filz, garnirt und ungarnirtt. 180
1 Stück
3. Damenhüte, garnirt, mit Ausnahme solcher aus Filz. 1
Damenhüte aus Filz, garrirt . ... 0,80
4. Hüte, nicht besonders benannte, garnirt und ungarnirt. 0,20
19. Kupfer und andere nicht besonders genannte unedle Metalle,
Legirungen aus unedlen Metallen, anderweitig nicht ge-
nannte, und Waaren daraus:
d) 2. Andere Waaren, soweit sie nicht unter Nr. 19 d 3,
oder wegen ihrer Verbindung mit anderen Materialien 100 kg
unter Nr. 20 fallen 30
3. Waaren aus Aluminium, Nickel; feine, insbesondere
Luxusgegenstände, aus Alfenide, Britanniametall,
Bronze, Neusilber, Tomback und ähnlichen Legirungen;
feine vernirte Messingwaaren, auch in Verbindung
mit anderen Materialien; alle diese Waaren, in-
soweit sie nicht unter Nr. 20 falen 60
20. aus a) Korallen und Perlen, zum Zweck der Verpackung und Ver-
sendung auf Gespinnstfäden oder Schnüre aufgereiht. 60
b) 1. Waaren, ganz oder theilweise aus Bernstein, Gagat, Jet,
Meerschaum und Perlmutter . . .. 150
Waaren, ganz oder theilweise aus Celluloid, Elfenbein, Lava
und Schildpatt; aus unedlen, echt vergoldeten oder ver-
silberten oder mit Gold oder Silber belegten Metallen;
Zähne in Verbindung mit Stiften oder Röhrchen von
Platin oder anderen edlen Metallen 200
Anmerkung zu b1:
Elfenbein-- und Perlmutterstücke, vorgearbeitet für Gegen-
stände der Nr. 20 b 1 30
2. Feine Galanterie- und Quincailleriewaaren (Herren= und Frauen-
Reichs-Gesetzbl.
schmuck, Toiletten- und sogenannte Nippestischsachen u. s. w.),
ganz oder theilweise aus Aluminium, dergleichen Waaren
aus anderen unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und
1892. 4