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Nummer
des zur Zeit des
Vertrags- Mark
abschlusses giltigen Benennung der Gegenstände.
allgemeinen per 100 kg.
deutschen
Zolltarifs.
24. aus b) Gemälde und Zeichnungen, auch eingebunden; Statuen von
Marmor und anderen Steinarten; Statuen von Metall,
mindestens in natürlicher Größe ... frei
25.aus e) 1. Wein und Most, in Fässern eingehnd 20
Rother Wein und Most zu rothem Wein, zum Verschneiden
unter Kontrole . . . 10
Wein zur Cognacbereitung unter Kontrole 10
f) Butter, auch künstliche 16
aus g) 1. Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches, mit Ausnahme von
Schweinefleisch .. .. . .... 15
Schweinefleisch, ausgeschlachtetes, frisches, und Fleisch, zu-
bereitetes, mit Ausnahme von Speck, frisch oder zubereitet 17
2.y) Fische, mit Essig, Oel oder Gewürzen zubereitet, in Fässern
eingehend . .. 12
3. Geflügel aller Art, nicht lebend ................. .. .. 12
Wild aller Art, nicht lebend. . . . .................... 20
h) Früchte (Südfrüchte):
aus 1. frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pomeranzen,
Granaten, Datteln, Mandeln 4
aus 2. getrocknete Feigen, Rosinen und Korinthen 8
aus 3. getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeranzen, Granaten 10
aus i) Paprika 4
o) Käse aller Art. .. .. . . . . . . .................... . ... 20
p) 1. Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller Art; mit Zucker,
Essig, Oel oder sonst, namentlich alle in Flaschen, Büchsen
und dergleichen eingemachte, eingedämpfte oder auch ein-
gesalzene Früchte, Gewürze, Gemüse und andere Ver-
zehrungsgegenstände (Pilze, Trüffeln, Geflügel, Seethiere
und dergleichen); zubereiteter Senf; Kapern, Pasteten,
Saucen und andere ähnliche Gegenstände des feineren
Tafelgenusses 60