8 Dr. Hertha Siemering.
empfinden, für deren Befriedigung sie, der Offentlichkeit vorangehend,
immer wieder die geeigneten Methoden auszubilden hat. Das ist
in besonderer Anwendung auf unser Gebiet der übliche und natürliche
Verlauf der Entwicklung.
Eine künftige obligatorische Jugendpflege würde vermutlich am
besten — dahin scheinen die erwähnten Erfahrungen der Kriegsjugendpflege
zu weisen — in schulmäßiger Form arbeiten. Wahrscheinlich
hätte sie sich zweckmäßig an die Fortbildungsschule anzulehnen,
bzw. sie könnte mit einem Ausbau der Fortbildungsschule in
bestimmten Richtungen identisch sein. Voraussetzung wäre, daß die
Fortbildungsschule alsdann für eine Reihe von Jahren die gesamte
Jugend aufnähme. Abgesehen von dem, was sie als Berufsschule
zu leisten hätte, müßte sie ihren Schülern ein gewisses Mindestmaß
ethisch--religiöser Erziehung, staatsbürgerlicher Belehrung und körperlicher
Ausbildung geben, eben jenes Mindestmaß von Jugendpflege,
das allgemein zu fordern ist.
An die Stelle einer weiteren militärischen Schulung der jungen
Männer sollte bei den Mädchen nach den gegenwärtig erhobenen Forderungen,
vielleicht als Teil der verbindlichen Jugendpflege, die obligatorische
hausmütterliche Ausbildung treten, etwa das, was man heute
als sogenanntes Lernjahr neben anderem unter dem mifßverständlichen
und vieldeutigen Ausdrucke „weibliche Dienstpflicht“ wünscht.
Es wird betont, daß diese spezifisch weibliche Schulung für die Entfaltung
der weiblichen Persönlichkeit von höchstem erziehlichen Werte
sei. Die Frage, wieviel Zeit man ihr zuzumessen hätte, um sie wirtschaftlich
möglich und pädagogisch wirkungsvoll zu machen, ist neben
manchen anderen ökonomischen Fragen noch ganz ungelöst. Praktisch
dürfte eine solche jugendpflegerische Einrichtung die Mädchenfortbildungsschule
von heute für die Aufgaben der Berufserziehung frei
machen. Das fein durchdachte System einer Mädchenerziehung, das
gleichmäßig und zu geeigneter Zeit ihren verschiedenen Aufgaben
gerecht wird, muß noch gefunden werden. Auf diesem Felde mündet
die Diskussion bisher in eine Reihe noch keineswegs restlos gelösten
Fragen. Die Lösungsversuche werden zum Teile von der Forderung
des Zwanges beherrscht.
Die ihrer Mehrzahl nach ziemlich gleichzeitig im Winter 1915/16
erschienenen Erlasse der stellvertretenden Generalkommandos, die
Rauch- und Alkoholverbote für Jugendliche, Verbot des Wirtshausbesuchs,
Jugendpolizeistunde, endlich den Sparzwang im Gefolge
hatten, sind ebenso wie diese Maßnahmen selbst hinreichend bekannt.
Ein abschließendes Urteil über ihre Wirkungen, besonders die des
Sparzwanges, gegen den übrigens von einigen Seiten lebhaft agitiert
wurde, läßt sich noch nicht fällen, weil die Erfahrungen bisher zu
gering sind. Bemerkenswert ist, daß trotz der mancherlei Anfeindungen,
denen diese Maßregeln begegnet sind, doch einzelne Persönlichkeiten
in der Wohlfahrtspflege, allerdings solche, die der praktischen
Armenpflege näher stehen als der Jugendpflege, erwägen, ob
man nicht einen Teil davon in den Frieden mit hinübernehmen
sollte. Bei dem Armenpfleger, der in der Fürsorge für die wirt-