Full text : Zwang und Freiheit in der Jugendpflege.

8  Dr.  Hertha  Siemering.

empfinden,  für  deren  Befriedigung  sie,  der  Offentlichkeit  vorangehend,
immer  wieder  die  geeigneten  Methoden  auszubilden  hat.  Das  ist
in  besonderer  Anwendung  auf  unser  Gebiet  der  übliche  und  natürliche
  Verlauf  der  Entwicklung.

Eine  künftige  obligatorische  Jugendpflege  würde  vermutlich  am
besten  —  dahin  scheinen  die  erwähnten  Erfahrungen  der  Kriegsjugendpflege
  zu  weisen  —  in  schulmäßiger  Form  arbeiten.  Wahrscheinlich
  hätte  sie  sich  zweckmäßig  an  die  Fortbildungsschule  anzulehnen,
  bzw.  sie  könnte  mit  einem  Ausbau  der  Fortbildungsschule  in
bestimmten  Richtungen  identisch  sein.  Voraussetzung  wäre,  daß  die
Fortbildungsschule  alsdann  für  eine  Reihe  von  Jahren  die  gesamte
Jugend  aufnähme.  Abgesehen  von  dem,  was  sie  als  Berufsschule
zu  leisten  hätte,  müßte  sie  ihren  Schülern  ein  gewisses  Mindestmaß
ethisch--religiöser  Erziehung,  staatsbürgerlicher  Belehrung  und  körperlicher
  Ausbildung  geben,  eben  jenes  Mindestmaß  von  Jugendpflege,
das  allgemein  zu  fordern  ist.

An  die  Stelle  einer  weiteren  militärischen  Schulung  der  jungen
Männer  sollte  bei  den  Mädchen  nach  den  gegenwärtig  erhobenen  Forderungen,
  vielleicht  als  Teil  der  verbindlichen  Jugendpflege,  die  obligatorische
  hausmütterliche  Ausbildung  treten,  etwa  das,  was  man  heute
als  sogenanntes  Lernjahr  neben  anderem  unter  dem  mifßverständlichen
  und  vieldeutigen  Ausdrucke  „weibliche  Dienstpflicht“  wünscht.
Es  wird  betont,  daß  diese  spezifisch  weibliche  Schulung  für  die  Entfaltung
  der  weiblichen  Persönlichkeit  von  höchstem  erziehlichen  Werte
sei.  Die  Frage,  wieviel  Zeit  man  ihr  zuzumessen  hätte,  um  sie  wirtschaftlich
  möglich  und  pädagogisch  wirkungsvoll  zu  machen,  ist  neben
manchen  anderen  ökonomischen  Fragen  noch  ganz  ungelöst.  Praktisch
dürfte  eine  solche  jugendpflegerische  Einrichtung  die  Mädchenfortbildungsschule
  von  heute  für  die  Aufgaben  der  Berufserziehung  frei
machen.  Das  fein  durchdachte  System  einer  Mädchenerziehung,  das
gleichmäßig  und  zu  geeigneter  Zeit  ihren  verschiedenen  Aufgaben
gerecht  wird,  muß  noch  gefunden  werden.  Auf  diesem  Felde  mündet
die  Diskussion  bisher  in  eine  Reihe  noch  keineswegs  restlos  gelösten
Fragen.  Die  Lösungsversuche  werden  zum  Teile  von  der  Forderung
des  Zwanges  beherrscht.

Die  ihrer  Mehrzahl  nach  ziemlich  gleichzeitig  im  Winter  1915/16
erschienenen  Erlasse  der  stellvertretenden  Generalkommandos,  die
Rauch-  und  Alkoholverbote  für  Jugendliche,  Verbot  des  Wirtshausbesuchs,
  Jugendpolizeistunde,  endlich  den  Sparzwang  im  Gefolge
hatten,  sind  ebenso  wie  diese  Maßnahmen  selbst  hinreichend  bekannt.
Ein  abschließendes  Urteil  über  ihre  Wirkungen,  besonders  die  des
Sparzwanges,  gegen  den  übrigens  von  einigen  Seiten  lebhaft  agitiert
wurde,  läßt  sich  noch  nicht  fällen,  weil  die  Erfahrungen  bisher  zu
gering  sind.  Bemerkenswert  ist,  daß  trotz  der  mancherlei  Anfeindungen,
  denen  diese  Maßregeln  begegnet  sind,  doch  einzelne  Persönlichkeiten
  in  der  Wohlfahrtspflege,  allerdings  solche,  die  der  praktischen
  Armenpflege  näher  stehen  als  der  Jugendpflege,  erwägen,  ob
man  nicht  einen  Teil  davon  in  den  Frieden  mit  hinübernehmen
sollte.  Bei  dem  Armenpfleger,  der  in  der  Fürsorge  für  die  wirt-