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Nummer
des zur Zeit des
Vertrags- Benennung der Gegenstände. Mark
abschlusses giltigen allgemeinen per 100 kg.
deutschen
Zolltarifs.
27. aus b) Ungebleichter oder gebleichter Halbstoff zur Papierfabrikation
aus Holz, Stroh, Esparto oder anderen Fasern; graues
Lösch- und gelbes, rauhes Strohpapier; Pappe mit Aus-
nahme der Glanz- und Lederpappe .... 1
c) Packpapier, nicht unter b oder d begriffen, ungeglättet 3
d) Packpapier, geglättetes ................ 3
Glanz- und Lederpappe; Preßspäne 6
e) Druck-, Schreib-, Lösch- und Seidenpapier aller Art 6
Lithographirtes, bedrucktes, liniirtes, zu Rechnungen, Etiketten,
Frachtbriefen, Devisen u. s. w. vorgerichtetes Papier; Gold-
und Silberpapier; Papier mit Gold- oder Silbermuster;
durchschlagenes Papier; imgleichen Streifen von diesen
Papiergattungen; Malerpappe 10
aus f) 2. Waaren aus Papier, Pappe oder Pappmasse .......... 12
3. Waaren aus den vorgenannten Stoffen in Verbindung mit
anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20
fallen; Papiertapeten . .. 24
28. Pelzwerk (Kürschnerarbeiten):
a) überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, gefütterte Decken,
Pelzfutter und Besätze und dergleichen . 150
b) fertige, nicht überzogene Schafpelze, desgleichen weiß-
gemachte und gefärbte, nicht gefütterte Angora- oder
Schaffelle, ungefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze 6
30. a) Seidenkokons; Seide, abgehaspelt (unfilirt, Greze) oder ge-
sponnen (filirt), nicht gefärbt) Floretseide, gekämmt, ge-
sponnen oder gezwirnt, nicht gefärbt, Abfälle von Seide,
auch von gefärbter Seide . . . . .. frei
e) 1. Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in Verbindung
mit Metallfäden; Waaren aus Seide, gemischt mit anderen
Spinnmaterialien und zugleich in Verbindung mit Metall-
fäden. 800