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Nummer
des zur Zeit des Gulden
Vertragsabschlusses
gigiltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold
österreichisch-
ungarischen Zolltarifs. per 100 kg.
108. Essige, Fette und Oele, parfümirte, in Umschließungen von
wenigstens 5 kg ............. ......... .. .... 10.—
109. Farbhölzer:
a) in Blöcken. frei
b) verkleinert (d. i. geraspelt, gemahlen, geschnitten) —.75
c) verkleinert, fermentirt. . . . .. . .. .. ..... .... .. . ... —.75
110. Rinden, Wurzeln, Blätter, Blüthen, Früchte, Knoppern,
Galläpfel und dergleichen, auch geschnitten, gemahlen oder
sonst zerkleinert, zum Färben oder Gerben frei
aus 112. Kastanienholzegtrat 1.50
113. Orseille; Persio; Indigo; Cochenill frei
Gerbestoff= und Farbstoffextrakte, nicht besonders benannte 1.50
114. Theer aller Art, mit Ausnahme von Braunkohlen= und
Schieferthter frei
aus 115. Harz, gemeines; Colophonium,- Pech, mit Ausnahme von
Steinkohlentheerbcheeeeen .. .. .. frei
Steinkohlentheerpech. . . . . . .............. .... ... . . .. —. 20
aus 117. Harzöbl :................................. 1.-—
118. Copalharz, Damarharz, Schellack, Gummi arabicum,
Gummi-Gedda, Gummi-Senegal, Gummigutti, Tragant-
gummi; Gummen, Harze und Gummenharze, natürliche
Balsame und Pfflanzensäfte, nicht besonders benannte
(einschließlich von Manna) .. ....... . ... . .. .. . ... frei
Baumwollgarne:
124. einfach, roh:
a) bis Nr. 12 englissse 6.—
b) über Nr. 12 bis Nr. 29 englise 8.—
124.(bis) dublirt, roh:
a) bis Nr. 12 engliseee ..... .. ... 8.—
b) über Nr. 12 bis Nr. 29 englis . . . . . . . . . ... 10.—