22 Gerichtsstand in Malzaufschlagssachen.
ungsgesetzes und unsere Einsicht in „die Natur der
Handlung“. Ist die Ausscheidung geschehen, so
bleiben als Gefällsdefraudationen im Sinne des
Landtagsabschiedes nur die betrüglichen, oder die
sonst pflichtwidrigen (wenn im einzelnen Falle auch
nur fahrlässigen) Vorenthaltungen oder Entziehungen
der anfallenden oder augefallenen Steuerschuldigkeit
einschlüssig der besonders benannten Versuche stehen.
Die im einzelnen Falle unschädliche Vernachlässigung
der Formen der G Sordnung, ja selbst
die geflissentliche Ungehung der Kontrolmaßregeln,
soferne nur eine Beschädigung nicht unterläuft und
nicht beabsichtigt wurde, ist Kontravention.
Der Gesetzgeber hat die minder erheblichen und
weniger gefährlichen Uebertretungen an die Niedergerichte
zur Aburtheilung verwiesen, und hiebei namentlich
den geringeren Kosten= und Zeitaufwand
für das k. Aerar wie für den Beschuldigten im
Auge gehabt?!). Wenn der Müller um eine halbe
Stunde versäumt, den Messungsbefund in sein
Schrottregister einzutragen, und es erwartet ihn deshalb
eine geringere Geldstrafe, so widerspräche es
ganz und gar dem Geiste unserer Gerichtsverfassung,
ihn deshalb in erster Instanz vor ein vielleicht 15
oder 20 Stunden entferntes Bezirksgericht, und in
zweiter Instanz vor einen mitunter 40 bis 50 Stunden
entfernten Gerichtshof zu ziehen, wobei schon
die Reisekosten theurer sind, als die Strafe. Und
welche Aufgabe für einen Gerichtshof vom Range
eines Appellationsgerichtes, über die Anklage zu
uttheilen, daß des Beschuldigten Knecht, statt den
7) Votipe -v# StGBEntw. v. 1855; Verh. d. K. d.
Abg. v. 18 “8/16 Beil.-Bd. II S. 125 Sv. 1
3 1 2,. 3; bbl. d. GgA. d. K. d. Abg- v.
18% „: B S „8, 65; Verb. d. Ge A. d. K.
d. Abg. v. 18 %% Beil.-Bd. 11 S. 2681 Ep. 1.