Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

  
  
Nummer 
des zur Zeit bes Gulden 
Vertragsbschlusses » 
giltigen allgemeinen  Benennung der Gegmstände. Gold 
österrelchisch- 
ugarischen per 100 kg. 
Zolltarifs. 
Leinenwaaren: 
139. Graue Packleinwand, d. i. ein glattes, grobes, auch einfach 
geköpertes Gewebe ohne Muster, aus Hanf oder Flachs, 
welches nicht mehr als 5 Kettenfäden auf 5 mm enthält) 
auch fertige Säcke darusss ... 6.— 
Anmerkung: 
Gebrauchte signirte Säcke aus grauer Packleinwand, welche 
zum Füllen mit Getreide eingeführt und gefüllt binnen zwei 
Monaten wieder ausgeführt werden, unter den im Verordnungs- 
wege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrolen frei 
140. Leinenwaaren, ungemustert, roh, bis 20 Kettenfäden auf 
5bmmnmnnnnnnnnnn.. 12.— 
141. Leinenwaaren, ungemustert, gebleicht, gefärbt, mehrfarbig 
gewebt, bedruckt: 
a) bis 10 Kettenfäden auf 5 mm ... ............ . 20. — 
b) 11 bis 20 Kettenfäden auf mmm. 40.— 
142. Leinenwaaren, gemustert bis 20 Kettenfäden auf 5 mmi: 
a) roh...................................... 40.— 
b) gebleich b gefärbt, mehrfarbig gewebt oder bedruckt 80.— 
c) amast aller Art, auch vrooHr 80.— 
143. Leinenwaaren über 20 Kettenfäden auf 5mm 80.— 
144. Battiste; Gaze, Linons und andere undichte Webewaaren. 120.— 
146. Spitzen und Kanten ................... 300.— 
Gestickte Webewartcten 200.— 
aus 147. Posamentier-, Knopf-, Band= und Wirkwaaren 80.— 
Jutegewebe: 
148. Sack= und Packstoffe aus Jute, roh, ungebleicht, ungefärbt, 
ungemustert, auch einfach geköpert, nicht mehr als 5 Ketten- 
fäden auf 5 mm enthaltend, sowie fertige Säcke daraus 6.— 
Anmerkung: 
Gebrauchte signirte Säcke aus Jute, welche zum Füllen mit 
Getreide eingeführt und gefüllt binnen zwei Monaten wieder 
ausgeführt werden, unter den im Verordnungswege vorzuzeich- Zr 
nenden Bedingungen und Kontroonn frei 
  
  
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