V. Achhaberisches Register.
Auch temporär penstonlrie Soldaten hoben in Skrassachen
ihren Gerichtsstontz vor den bürgerlichen Gerichien
Gerichtsstand eines beurlandten Soldaten wegen einer von.
ihm begangenen Handlung, welche nach Umständen als
erpenn oder als Uebertretung ausgesaßt werden kamum.
Gerichtestand eines dienstpräsenten Schholen bezüglich einer
Anschuldigung wegen Ueberiretung, nachdem in einer
vorausgehenden gemischtgerichtlichen Untersuchung dessen
Aburtheilung den bürgerlichen Gerichten überlassen worden
war
Die Kompetenz eines bürgerlichen Swasgerschtes erstreckt sich
nach Ueberlassung der Einschreitung gegen einen Soldalen
in einer gemischtgerichtlichen Untersuchung auch auf die
gleichzeitig gegen beuselben Soldaten allein vorliegenden
achuln ungen. .
Zur Aburtheilung Ween ungehorsamen Anobleikens eines
als Zeugen zu einem bürgerlichen Strasgerichte vorgeladenen
Soldaten ist nach dessen Einrücken bei seiner
Militärabtheilung das Militärgericht zuständig
Sponsalienverträge, s. Etrvertssoe.
Steinkohlenlieserung: eine Forbermute aus einer solchen
zum Betriebe einer Ziegelei kihnet sich nicht zum Handelo.
gerichte
Stifiung, s. Erbeseinsetung.
Strafverfsahren bei den Mililärgerichten: gegen die Rechtsgiltigkeit
der dasselbe betreffenden Peroren. v. IA. April 1856
Successionsfälle, s. Erbfolge.
Testamente der Geistlichen. (Eichstätter Recht.) .
Tranonniitondekabichaftansdetn Dpltbekalionotechte
(l’kunsmwmo.1usumnaos)TransnuistoaUaasundtgek
(Bayck.u.gem.Necht.)...........
Uneheliche, s. Zuwendungen
Unisormslücke: fällt jedes Vragen einzelner Stücke von
Unisormen unter die kflimmung des SiGB. v. 10. Nov.
861 Art. 1307
Unmündige: deren Hoftung en lege A40% .
Transmisston Unmündiger
Urkunden: Verbindlichkeit zu deren Edition .
Verfahren auf Grund exekuͤtorischer Urkunden
Paterschaft: Vermuthung der ebellchen nach dem preuß.
Landrechte
Verjährung: kann eine nach Ablauf der im Gesede v.
26. März 1859, die Verjährungofriften betr., vorgesteckten
Feisten- angestellie Klage auf eine unler dieses Gesetz fallende
eistung wegen eingetretener Verjährung ohne weilere Einleitung
des Verfahrens abgewiesen werden?! .
Ueber die Verjährung der actio deposili direcee
Verjährung des Paulianischen Rechtemittels ..
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