Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

15.

16.
17.

19.

—2

 

Eine  Transsusion
Entfernung  elngedrungener  fremder  2  B.  *  Stein  *
Instrumentenspitzen  r.  durch  Einschnit
ed

ines  sce
Ausrottung  von  Mutt  hrmälemn,  Warzen  oder  Frigwarzen
Ausschnelden  eines  Hühmmoan  *
Bel  mehreren  für  sedes  nachsolgende  dle  Helste.
Aubrollurs  von  Balg-  Krebs,  und  anderweitigen  Geschwülsten
erer  und  leicht  zu  operirender
E  und  complicirter

arn  t  Wol#e
o  oder  Nachenhse,  im  4m  Masldarm
n  in  der  Mutterscheide

b.  in  der  OElienute  .

c.  un  Kehlkofe
Verband  einer  Wunde  oder  eines  Geschwürs  zuiahshich  der  babel  ver·

wandien  Verbandsloffe

Bei  wehrn  #lciten  höchsens  das  Doppelte.  Vei  Wieder

holungen
#i  Ru  7  6  -  Spalten  von  Bislen  K

lutige
-  Einwickeinng
Ankegen  eines  W  r  ober  eiwerr  ban,  ziasihuch  bes  ¾
dende

Entsernung  #

7.  frnn  Lnhe,  öhle  oder  dem  Gehs

zerschmelterter  Auochen  aus  a  ——  *
nisun  nnd  erster  Verband
gebrochenen  Lerchtssarchen  .  .
·  eitler  oder  mehrerer  gebrochenen  Rippe
ochenen  Schlüsselbeins,  zhs,  g
knochens

rrr

nlels  .
en  Borderarrneo  oder  Unterschenkels
der  Foerechren  Kuie
der  goregenn  mr  #  Knochen  der  Hans.  und  #
wurzel,  oder  der  Mittelhand  und  des  Mittelfuf
i.  eines  oder  mehrerer  gebrochenen  Finger  ber  Zehen  .
Sind  dit  gechen  in  den  Fällen  unter  No.  26  nicht  vircutenern
gebrochen,  sonden  blos  gebogen,  so  können  nur  di  valne  b
Röchsters  Dcbtzele  der  Ansäte  bransprucht  werde
Einrchwung  nach  emeasund
erese
es

—
11

2  des  Oberschenkels
Vor#  **#  oder  Udteisceniel

#
k  eines  reu,  einer  Rüppe,  des  Schläfselbelnes

 

25.0—50,0.

0,  —  50.

3,0  —10.0.
10.0—  50,0.

5.—15,  .
15.0—45,0.
30,0—  *  o.

1,0  -5,0.

1,0  -5,0.
3.0—1500.
3.0—9,0.

5.0—10,0.

60  —150.

10.0—202000

3,0—90,0.
1.30—6.0.