Full text : Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

§  6.  Geschichte,  Erdkunde,  Naturgeschichte  und  Naturlehre.  119

152)  G.  B.  „Der  Unterricht  ist  durch  Wandtafelzeichnungen  fort
und  fort  zu  veranschaulichen,  womöglich  auch  durch  Spaziergänge
(d.  i.  durch  Lehrgänge,  denen  immer  ein  bestimmter  Plan  zugrunde
liegt)  in  die  Umgebung  des  Wohnortes  zu  beleben  und  zu  unterstützen.
Zu  letzteren  sind  aber  nur  schulfreie  Zeiten  zu  verwenden.  Besuche  von
Werkstätten,  Fabriken,  geschichtlich  denkwürdigen  Orten  2c.  sind  zu  empfehlen.“
  S.  hierzu  Anmerkung  131b  und  174.

Es  empfiehlt  sich,  die  Unterrichtsgsänge  nach  dem  Grundsatze  „Vom
Nahen  zum  Fernen“  in  den  Lehrplan  einzugliedern.

„Bei  der  Ausführung  veranschaulichender  Wandtafelzeichnungen
sollen  Lehrer  und  Schüler  zusammenwirken.  Diese  Skizzen  haben  die
Kinder  nachzuzeichnen  und  bisweilen  aus  dem  Gedächtnisse  wiederholend
zu  entwerfen.“

Auch  die  Anlage  von  Schulgärten  und  heimatkundlichen  Sammlungen
  wird  als  zweckmäßig  bezeichnet.  Vergl.:  Schreyer,  Entwurf  rc.

Mustergültig  ist  das  heimatkundliche  Schulmuseum  des
Dresdener  Lehrervereins.

Der  „Sächsische  Heimatschutz,  Landesverein  zur  Pflege  heimatlicher
  Natur  und  Bauweise“  hat  einen  „Sonderausschuß  für  Naturdenkmalpflege“
  gebildet,  der  bezweckt,  natürliche  Bildungen  der  Erdoberfläche,
  wie  Wasserläufe,  Felsen,  Bäume,  Pflanzengemeinschaften,
Tiere  u.  dgl.  und  einfache  künstliche  Anlagen,  wie  Wiesen,  Teiche  2c.,
deren  Erhaltung  aus  geschichtlichen  oder  naturgeschichtlichen  Rücksichten
oder  wegen  der  landschaftlichen  Schönheit  oder  Eigenart  im  öffentlichen
Interesse  liegt,  unter  seinen  besonderen  Schutz  zu  stellen.  Das  Kultusministerium
  hat  laut  GV.  v.  12.  Aug.  1908  auf  diese  Bestrebungen  aufmerksam
  gemacht  und  deren  Unterstützung  empfohlen.

153)  Grüllich  (Lehrplan  2c.):  „Der  Lehrer  darf  nie  die  Hauptaufgaben
  der  Heimatskunde  aus  den  Augen  verlieren,  die  geographischen
  Grundbegriffe  anschaulich  zu  vermitteln  und  das  Kartenverständnis
  anzubahnen.  Begriffe  wie  Anhöhe,  Hügel,  Berg,  Gipfel,
Abhang,  Fuß,  Tal,  Ebene,  Quelle,  Bach,  Fluß,  Ufer,  Richtung  des
Laufes,  See  2c.  sollen  hier  fest  und  sicher  gewonnen  werden.“

Doch  empfiehlt  es  sich  immerhin,  bei  den  vorerwähnten  Spaziergäugen,
  damit  sie  zugleich  dem  naturkundlichen  Unterrichte  zur
Förderung  gereichen,  „auch  auf  die  Beschaffenheit  des  Bodens,  auf
wichtige  Pflanzen,  namentlich  auf  solche,  die  gewissen  Zeiten  des
Jahres  eigentümlich  sind  und  das  besondere  Gepräge  der  heimatlichen
Landschaft  mitbestimmen,  sowie  auf  merkwürdige  Erscheinungen  des
Tierlebens  zu  achten.“

Damit  stimmt  der  Vorschlag  zusammen,  „den  Kindern  leichte  und
passende  Beobachtungsaufgaben  für  die  schulfreie  Zeit  zu  geben“.
„Sie  erstrecken  sich  vor  allem  auf  die  Gebiete,  die  der  Klasse  zur  Behandlung
  zugewiesen  sind,  sollen  zum  selbständigen  Erwerb  von  Naturkenntnissen
  anregen  und  außerdem  die  Aufmerksamkeit  der  Schüler  auf
astronomische  und  meteorologische  Erscheinungen  lenken.“

Selbstverständlich  darf  die  Lösung  der  anfangs  gedachten  Hauptaufgaben
  des  heimatkundlichen  Unterrichts  auch  durch  die  in  An-