§ 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 119
152) G. B. „Der Unterricht ist durch Wandtafelzeichnungen fort
und fort zu veranschaulichen, womöglich auch durch Spaziergänge
(d. i. durch Lehrgänge, denen immer ein bestimmter Plan zugrunde
liegt) in die Umgebung des Wohnortes zu beleben und zu unterstützen.
Zu letzteren sind aber nur schulfreie Zeiten zu verwenden. Besuche von
Werkstätten, Fabriken, geschichtlich denkwürdigen Orten 2c. sind zu empfehlen.“
S. hierzu Anmerkung 131b und 174.
Es empfiehlt sich, die Unterrichtsgsänge nach dem Grundsatze „Vom
Nahen zum Fernen“ in den Lehrplan einzugliedern.
„Bei der Ausführung veranschaulichender Wandtafelzeichnungen
sollen Lehrer und Schüler zusammenwirken. Diese Skizzen haben die
Kinder nachzuzeichnen und bisweilen aus dem Gedächtnisse wiederholend
zu entwerfen.“
Auch die Anlage von Schulgärten und heimatkundlichen Sammlungen
wird als zweckmäßig bezeichnet. Vergl.: Schreyer, Entwurf rc.
Mustergültig ist das heimatkundliche Schulmuseum des
Dresdener Lehrervereins.
Der „Sächsische Heimatschutz, Landesverein zur Pflege heimatlicher
Natur und Bauweise“ hat einen „Sonderausschuß für Naturdenkmalpflege“
gebildet, der bezweckt, natürliche Bildungen der Erdoberfläche,
wie Wasserläufe, Felsen, Bäume, Pflanzengemeinschaften,
Tiere u. dgl. und einfache künstliche Anlagen, wie Wiesen, Teiche 2c.,
deren Erhaltung aus geschichtlichen oder naturgeschichtlichen Rücksichten
oder wegen der landschaftlichen Schönheit oder Eigenart im öffentlichen
Interesse liegt, unter seinen besonderen Schutz zu stellen. Das Kultusministerium
hat laut GV. v. 12. Aug. 1908 auf diese Bestrebungen aufmerksam
gemacht und deren Unterstützung empfohlen.
153) Grüllich (Lehrplan 2c.): „Der Lehrer darf nie die Hauptaufgaben
der Heimatskunde aus den Augen verlieren, die geographischen
Grundbegriffe anschaulich zu vermitteln und das Kartenverständnis
anzubahnen. Begriffe wie Anhöhe, Hügel, Berg, Gipfel,
Abhang, Fuß, Tal, Ebene, Quelle, Bach, Fluß, Ufer, Richtung des
Laufes, See 2c. sollen hier fest und sicher gewonnen werden.“
Doch empfiehlt es sich immerhin, bei den vorerwähnten Spaziergäugen,
damit sie zugleich dem naturkundlichen Unterrichte zur
Förderung gereichen, „auch auf die Beschaffenheit des Bodens, auf
wichtige Pflanzen, namentlich auf solche, die gewissen Zeiten des
Jahres eigentümlich sind und das besondere Gepräge der heimatlichen
Landschaft mitbestimmen, sowie auf merkwürdige Erscheinungen des
Tierlebens zu achten.“
Damit stimmt der Vorschlag zusammen, „den Kindern leichte und
passende Beobachtungsaufgaben für die schulfreie Zeit zu geben“.
„Sie erstrecken sich vor allem auf die Gebiete, die der Klasse zur Behandlung
zugewiesen sind, sollen zum selbständigen Erwerb von Naturkenntnissen
anregen und außerdem die Aufmerksamkeit der Schüler auf
astronomische und meteorologische Erscheinungen lenken.“
Selbstverständlich darf die Lösung der anfangs gedachten Hauptaufgaben
des heimatkundlichen Unterrichts auch durch die in An-