Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

— 54 — 
Nummer 
des zur Zeit des 
Vertragsabschlusses 
giltigen allgemeinen 
österreichisch- 
ungarischen 
Zolltarifs. 
Benennung der Segenstände. 
Gulden 
Gold 
per 100 kg. 
  
276. e) 
279. 
280. 
281. 
aus 282. 
283. 
  
plattirte (versilberte) Bleche, Tafeln, Matten aus Kupser 
und Messin 
plattirte (versilberte) Drähte aus Kupfer und Messing; 
unechter leonischer (cementirter) Draht, auch geplättet, 
jedoch nicht weiter verarbeitt . . . ... 
Metallwaaren, feine, d. i. alle nicht unter anderen Nummern 
begriffene, auch in Verbindung mit anderen Materialien, 
sofern sie nicht unter Nr. 280 oder höher belegte Kaut- 
schuck-, Leder- oder Kurzwaaren fallen; Telegraphenkabel. 
Metallwaaren, feinste, d. i. Luxusgegenstände und andere 
fein gearbeitete (z. B. ornamentirte, gepreßte, vernirte oder 
vernickelte) Waaren aus Packfong (Neusilber, Alfenide und 
dergleichen Nickelkompositionen), Britanniametall, Bronze, 
Messing, Tomback oder ähnlichen Legirungen; Waaren aus 
Aluminium oder Nickel; auch in Verbindung mit anderen 
Materialien, sofern sie nicht unter höher belegte Leder- 
oder Kurzwaaren fallen; Bronzepulver 
Kinderspielwaaren; Nadeln, Schnallen, Hafteln, Knöpfe, 
Fingerhüte und dergleichen kleine Gebrauchsgegenstände; 
auch in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie 
nicht unter höher belegte Leder= oder Kurzwaaren fallen. 
Metalltücher, feine, d. i. von 20 Kettenfäden und darüber 
auf 2 cm, mit Ausnahme der nachbenannetn 
Metalltücher von 20 bis einschließlich 40 einfachen Ketten- 
fäden auf 2 cm; Schreibfedern; mit Gespinnstfäden über- 
sponnener Draatr:— 
Lokomobile 
Nähmaschinen und Strickmaschinen: 
Gestelle, auch zerlgdgttt . .. 
Köpfe; fertig gearbeitete Bestandtheile von solchen (mit 
Ausschluß der Nadeln) 
Bestandtheile zu Köpfen, unfertig gearbeitet, auch aus 
rohem Guß; Näh-= und Strickmaschinen mit Gestell 
  
18.— 
40.— 
35.— 
8.— 
6— 
25— 
15.—
	        
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