Die Errichtung des Norddeulschen Bundes. 121
und der eindringlichen Beredsamkeit Bismarcks gelang es,
während der langen Fahrt von Prag nach Berlin endlich auch
die letzten Bedenken des Königs zu überwinden, so daß er sich
mit der Ankündigung eines Gesuches um Indemnität seitens
der Regierung in der Thronrede einverstanden erklärte. Sie
erging bei der Eröffnung des Landtages am 5. August dahin,
daß der Konig erklärte, wenn seine Regierung den Staatshaushalt
mehrere Jahre hindurch ohne die nach der Verfassung
erforderliche gesetzliche Grundlage geführt habe, so sei das geschehen
nach gewissenhafter Prüfung in der pflichtgemäßen
Ueberzeugung, daß die Fortführung einer geregelten Verwaltung,
die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des Staates gegen
seine Gläubiger und Beamten, die Erhaltung des Heeres und
der Staatsinstitute Existenzfragen für den Staat seien, und
daß daher jenes Verfahren eine der unabweisbaren Notwendigkeiten
geworden sei, denen sich eine Regierung im Interesse
des Landes nicht entziehen dürfe: er vertraue daher, die jüngsten
Ereignisse würden dazu beitragen, die unerläßliche Verständigung
insoweit zu erzielen, daß der Regierung in Bezug auf die ohne
Staatshaushaltsgesetz geführte Verwaltung die zu beantragende
Indemnität bereitwillig erteilt und damit der bisherige Konflikt
für alle Zeit zum Abschluß gebracht werde.
Auch bei der Mehrheit des Abgeordnetenhauses überwog
die Neigung zum Frieden, für den vermittelnd namentlich
auch der Kronprinz wirkte. Der langjährige Präsident, der
Prenzlauer Oberbürgermeister Grabow, trat freiwillig von einer
neuen Kandidatur zurück und der Rechtsanwalt in dem ostprenßischen
Mohrungen, v. Forckenbeck, ein Mann von ebenso
energischem wie konziliantem Wesen, wurde zunächst mit geringer
Verständigung sicherte. Zwar wurde das am 13. August ein-