Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

— 671 — 
Gemeinde Stahnsdorf (Kreis Teltow). Muster A. 
Empfangs-Bescheinigung 
über Familien-Unterstützung. 
Einberufen durch das Bezirkskommando zu Steglitz 
zur Uebung als: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Abt, Franz, Arbeiter. (Wehrmann, Unteroffizier der Landwehr, Reservist, Ersatz- 
Aufenthaltsort: Stahnsdorf (Kreis Teltow). reservist für die zweite oder dritte Uebung) vom 20. 7. 92 bis 
Ortsüblicher Tagelohn daselbst: 2 Mark. 18. 8. 92, also auf 30 Tage (einschließlich 2 Marschtage). 
1 Die Unterstüctzung beträgt: Es sind zu zahlen: *1*s 
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unterstützungsberechtigten zenten Prozente für für die 
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Angehörigen nach bezeich kedeichneten en Zeit Betrag 
Familien- Aufent.] neten, Tage. Namens- 
9 Namen. halts- Tage. böchstens bis unterschrift. 
ste ung. ort. lohns. 60 Prozent. Mark. Pf. vom . Mart. Pf. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 
Ehefrau Anna geb. Müller Stahns30 
Kinder Franz, geb. am dorf 
15. Dezember 
1875, 5 10 
Anna, geb. am 
3. Juni 1879, " 10 
Mutter Johanna Abt 
geb. Schulz » 10 
Schwester Louise Abt 7 10 
70 60 1 20|0.7.92| 31.7.92 12 14 40 
s l.8.9215.8.9215 1800 
« 16.8.9218.8.92 3 3 60 
Summe 30 36 00 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Richtigkeit der in Spalte 1, 2 und 3 enthaltenen Angaben wird mit dem Bemerken bescheinigt, daß der 
Anspruch auf Unterstützung am 18. Juli 1892 angemeldet worden ist. Der über 15 Jahre alte Sohn Franz Abt, 
sowie die Mutter Johanna Abt und die Schwester Louise Abt werden von dem Arbeiter Franz Abt unterhalten. 
Stahnsdorf, den 24. Juli 1892. 
Der Gemeindevorstand. 
N. N. 
· Obige Beträge werden zur Zahlung nach Maßgabe des 8. 2 Absatz 2 der Ausführungsvorschriften vom 
2. Juni 1892 angewiesen. 
Berlin, den 29. Juli 1892. 
Der Lieferungsverband des Kreises Teltow. 
N. N. 
Reichs. Gesetzbl. 1892. 104
	        
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