Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Nro.  1.

Regierungs--Blatt

 

 

 

 

für  das
Königreich  Württemberg.
¾r  Samstag,  den  2.  Jnnr  1830.  *

 

 

Inhalt.

Königl.  Dekrete.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Stiftung  eines  neuen  Ritter-Ordens,  unter  dem  Namen
des  Königlich  Württembergischen  Friderichs-Ordens.  —  Ordens-Verleihungen.  —  Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Departements.  Das  Rekultat  der  Concurs-Prüfung  der  Rechts-Candidaten  im  Monat
  December  1829  betressend.  —  Die  Bestellung  von  zehn  geprüsten  Rechts-Candidaten  zu  Referendaren
zweiter  Elasse  berresfend.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Regulirung  der  Kost=  und  Heigungs-Preiße
für  die  Gesangenen  bei  den  Bezirks-Aemtern  auf  die  zweite  Hälfte  des  Etats-Jahres  193/-.

Dienst-Erledigungen.

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

A)  Königliche  Verordnung,

betreffend  die  Stiftung  eines  neuen  Nitter-Ordens,  unter  dem  Namen  des  Königl.  Württembergischen
Friderichs-Ordens.

Wir  Wilheilm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg,

thun  kund  und  fügen  hiemit  zu  wissen:

Bewogen  Lon  dem  MWunsche,  die  Erinnerung  an  Unseres  verewigten  Herr
Vaters  Majestät  und  Gnaden  und  an  Höchstdero  große  Verdienste  um  Unser
Königliches  Haus  und  den  Staat,  durch  ein  weiteres  Denkmal  zu  ehren  und  zu  erhalten,
  haben  Wir  beschlossen,  einen  neuen  Ritter-Orden  zu  stiften,  und  demselben
den  Namen  des  Königlich  Württembergischen  Friderichs-Ordens  beizulegen.