Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

— 916 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Anlage 4. 
Nachträgliche Anweisung. 
den 18... . 
Die Güter-Expedition der Eisenbahn zu 
ersucheln) ich , die mittelst Frachtbrief d. d. den 
18. .. zur Beförderung 
an 
zu............... 
aufgelieferte, nachstehend bezeichnete Sendung 
Jichen Anzahl 14 Inhalt Gewicht 
Nummer Verpackung Kilogramm 
  
  
  
  
  
nicht an den im Frachtbriefe bezeichneten Empfänger abzuliefern, sondern 
1. an meine Adresse dahier zurückzuliefern- 
2. an 4 Station 
der Eisenbahn zu senden. 
  
  
  
  
(Unterschrift.) 
Anmerkung. Diejenigen Theile des Formulars, welche auf den einzelnen Fall nicht passen, sind 
zu durchstreichen. 
Im Falle der unter Nr. 2 vorgesehenen Anweisung ist es nur zulässig, einen Empfänger auf der 
ursprünglichen Bestimmungsstation oder auf einer Zwischenstation zu bezeichnen. 
So geschehen in Bern am vierzehnten Oktober Eintausend achthundertundneunzig. 
Für Deutschland: Für Italien: Für die Niederlande: Für Rußland: 
Otto von Bülow. A Peiroleri. C. M. C. Asser. A. Hamburger. 
Für Belgien: J. C. M. van Niemsdyk. H. Isnard. 
Tooris. Für Luxemburg: 
Für Frankreich: W. teibfried. Für Oesterreich-Ungarn: Für die Schweiz: 
Cu de Diesbach. Deiller. Welti. 
E. George. Karner. 
 
	        
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