Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

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(Nr. 2086.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Montenegros zu der am 9. September 
1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines internatio- 
nalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. Vom 
25. März 1893. 
Die. Regierung des Fürstenthums Montenegro hat nach einer Mittheilung des 
Schweizerischen Bundesraths ihren Beitritt zu der Uebereinkunft vom 9. September 
1886, betreffend Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von 
Werken der Literatur und Kunst, erklärt, und ist als Tag des Beitritts der 
1. Juli d. J. festgestellt worden. 
Berlin, den 25. März 1893. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Freiherr von Marschall. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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