1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. & 2. 223
Theoretikern im einzelnen auseinandergehen mag — darüber kein
Zweifel bestehen, daß in diesem Falle der Begriff Produktionsmittel im
‚weiteren Sinne gebraucht ist, daß mithin das Geld als Verkehrsmittel
neben den Transportmitteln und den Produktionsmitteln im engeren
Sinne eine Untergruppe des Kapitals darstellt. —
Über diese allgemeine Bestimmung des Geldbegriffs kann kaum
hinausgegangen werden, wenn man den Geldbegriff nicht in die einzelnen
Funktionen des Geldes auflösen oder Merkmale, die aus der
historisch wandelbaren Verfassung des Geldwesens genommen sind,
als wesentlich für den Geldbegriff auffassen will.!)
Andrerseits ist die Besonderheit der Stellung des Geldes im Kreise
der wirtschaftlichen Güter durch diese allgemeine Begriffsbestimmung
hinreichend gekennzeichnet. Es unterscheidet sich von allen anderen
Gütern, die in den Verkehr eintreten und die man als „Waren“ zu
bezeichnen pflegt, dadurch, daß es allgemein nicht für den Verbrauch
oder dauernden Gebrauch, also nicht um seiner selbst willen, erworben
wird, sondern als Mittel zur Erwerbung der eigentlich benötigten
Güter; daß derjenige, der Gegenstände seines Besitzes veräußern will,
im allgemeinen gewillt und genötigt ist, sie zunächst in Geld umzusetzen,
und daß, wer von anderen wirtschaftenden Personen Güter,
Nutzungen oder Dienstleistungen erwerben will, sich im allgemeinen
genötigt sieht, dafür Geld zu geben.
Bei der absoluten Klarheit dieses Verhältnisses hat der Streit
darüber, ob das Geld selbst eine „Ware“ sei oder nicht, keinerlei sachliche
Bedeutung; er ist ein bloßer Streit um Worte.
Versteht man unter „Ware“ im Gegensatz zu den in dereigenen Wirtschaft
erzeugten und ebendort zum Verbrauch gelangenden Gütern alle
diejenigen Güter, die aus dem Kreise der Eigenproduktion heraus in den
Verkehr, auf den „Markt“ gelangen, um im Austausch gegen andere
Werte den Besitzer zu wechseln, dann ist das Geld die Ware xar
Eoysv;, denn seine ganze Bestimmung besteht ja darin, im Verkehr zu
sein und den Besitzer zu wechseln. Versteht man aber unter Waren
nur diejenigen Verkehrsgüter, auf welche sich der eigentliche Bedarf
der Individuen für den Gebrauch oder Verbrauch in ihrer wirtschaftlichen
Tätigkeit oder für ihre unmittelbare Bedürfnisbefriedigung
richtet und deren Umsatz gerade durch das Geld vermittelt wird,
1) Ksarr will nur „Chartalstücke“ als Geld ansehen. Es ist richtig, daß die
durch die Gesctzgebung geordneten Geldverfassungen der modernen Staaten nur
nach bestimmten Merkmalen bezeichnete Stücke, denen eine bestimmte Geltung beigelegt
ist, ale Geld anerkennen. Wenn wir jedoch den ganz allgemeinen, lediglich
auf der Tatsache des Wirtschaftens, der Arbeitsteilung und des Privateigentums
beruhenden Geldbegriff feststellen wollen, so ist eine engere Definition, als die oben
gegebene, nicht möglich.