Full text : Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften. Erste Abteilung VIII. Band. Geld und Banken. I. Teil Das Geld. (1_8)

1.  Kapitel.  Der  wirtschaftliche  Begriff  des  Geldes.  &  2.  223

Theoretikern  im  einzelnen  auseinandergehen  mag  —  darüber  kein
Zweifel  bestehen,  daß  in  diesem  Falle  der  Begriff  Produktionsmittel  im
‚weiteren  Sinne  gebraucht  ist,  daß  mithin  das  Geld  als  Verkehrsmittel
neben  den  Transportmitteln  und  den  Produktionsmitteln  im  engeren
Sinne  eine  Untergruppe  des  Kapitals  darstellt.  —

Über  diese  allgemeine  Bestimmung  des  Geldbegriffs  kann  kaum
hinausgegangen  werden,  wenn  man  den  Geldbegriff  nicht  in  die  einzelnen
  Funktionen  des  Geldes  auflösen  oder  Merkmale,  die  aus  der
historisch  wandelbaren  Verfassung  des  Geldwesens  genommen  sind,
als  wesentlich  für  den  Geldbegriff  auffassen  will.!)

Andrerseits  ist  die  Besonderheit  der  Stellung  des  Geldes  im  Kreise
der  wirtschaftlichen  Güter  durch  diese  allgemeine  Begriffsbestimmung
hinreichend  gekennzeichnet.  Es  unterscheidet  sich  von  allen  anderen
Gütern,  die  in  den  Verkehr  eintreten  und  die  man  als  „Waren“  zu
bezeichnen  pflegt,  dadurch,  daß  es  allgemein  nicht  für  den  Verbrauch
oder  dauernden  Gebrauch,  also  nicht  um  seiner  selbst  willen,  erworben
wird,  sondern  als  Mittel  zur  Erwerbung  der  eigentlich  benötigten
Güter;  daß  derjenige,  der  Gegenstände  seines  Besitzes  veräußern  will,
im  allgemeinen  gewillt  und  genötigt  ist,  sie  zunächst  in  Geld  umzusetzen,
  und  daß,  wer  von  anderen  wirtschaftenden  Personen  Güter,
Nutzungen  oder  Dienstleistungen  erwerben  will,  sich  im  allgemeinen
genötigt  sieht,  dafür  Geld  zu  geben.

Bei  der  absoluten  Klarheit  dieses  Verhältnisses  hat  der  Streit
darüber,  ob  das  Geld  selbst  eine  „Ware“  sei  oder  nicht,  keinerlei  sachliche
  Bedeutung;  er  ist  ein  bloßer  Streit  um  Worte.

Versteht  man  unter  „Ware“  im  Gegensatz  zu  den  in  dereigenen  Wirtschaft
  erzeugten  und  ebendort  zum  Verbrauch  gelangenden  Gütern  alle
diejenigen  Güter,  die  aus  dem  Kreise  der  Eigenproduktion  heraus  in  den
Verkehr,  auf  den  „Markt“  gelangen,  um  im  Austausch  gegen  andere
Werte  den  Besitzer  zu  wechseln,  dann  ist  das  Geld  die  Ware  xar
Eoysv;,  denn  seine  ganze  Bestimmung  besteht  ja  darin,  im  Verkehr  zu
sein  und  den  Besitzer  zu  wechseln.  Versteht  man  aber  unter  Waren
nur  diejenigen  Verkehrsgüter,  auf  welche  sich  der  eigentliche  Bedarf
der  Individuen  für  den  Gebrauch  oder  Verbrauch  in  ihrer  wirtschaftlichen
  Tätigkeit  oder  für  ihre  unmittelbare  Bedürfnisbefriedigung
richtet  und  deren  Umsatz  gerade  durch  das  Geld  vermittelt  wird,

1)  Ksarr  will  nur  „Chartalstücke“  als  Geld  ansehen.  Es  ist  richtig,  daß  die
durch  die  Gesctzgebung  geordneten  Geldverfassungen  der  modernen  Staaten  nur
nach  bestimmten  Merkmalen  bezeichnete  Stücke,  denen  eine  bestimmte  Geltung  beigelegt
  ist,  ale  Geld  anerkennen.  Wenn  wir  jedoch  den  ganz  allgemeinen,  lediglich
auf  der  Tatsache  des  Wirtschaftens,  der  Arbeitsteilung  und  des  Privateigentums
beruhenden  Geldbegriff  feststellen  wollen,  so  ist  eine  engere  Definition,  als  die  oben
gegebene,  nicht  möglich.