Nummer
des serbischen Taraabzüge
Generaltarifs Benennung der Gegenstände. Zollsatz in Perzenten des
2./14. April Bruttogewichts.
1892. Dinar. Para.
Noch: 100 kg
12. b) oder anderen vegetabilischen Stoffen, gefärbt, «
ungefärbt, angestrichen lackirt, in oder ohne Ver-
bindung mit gewöhnlichen Materialien (aus-
genommen Hüte, Kappen und Kurzwaaren) 10. —
Anm e s * auch —5*5 a
genannten Flechtarbei en, sa te gesar oder
F Verbindung mit dort nicht geknumten Materialien 10 t Kisten und Fässern.
. sind. 4 in Ballen und Säcken.
c) Flechtwaaren, falls sie theilweise oder ganz vergoldet «
« oder bronztsind........................ 50.—
13.a)Wagen und Schlitten zum Bespannen: per Stück
1. unbeschlagen, unangestrichen 10.—
2. beschlagen oder angestrichen, jedoch ungepolstert:
) ohne Feder 15.—
6) mit Feden 30.—
3.gepolstrttttrrrr . . . .. 100.—
b) Eisenbahnfahrzeuge . .. frei
e) Schiffe und andere Wasserfahrzeuge mit oder ohne per Tonne
Zubehör: Tragfähigkeit
1. bis zu 4 Tonnen Tragfähigkeieit ......... 2.—
2. über 4 Tonnen neben dem obenbenannten Zollsatz
für die bis 4 Tonnen, für jede weitere Tonne. 1.—
3.Dampfschiffe und Schleppschiffe mit ihren Fahrzeugen,
Zubehör und Brücken frei
Anmerkung: Unter Zubehör der Dampfschiffe
sind zu verstehen: Schiffsseile) Anker, Segel, Ruder,
Bootshaken und andere Utensilien, sowie das ganze
Wohn= und Küchenmobiliar.
d) Schiffmühlen auf Pontons, mit allen Mühlenbestand-
theilen und Zubehör, jedoch ohne Boote, Plätten per Stück
und andere Fahrzeuge 350.—
Anmerkung: Unter Mühlenzubehör versteht man
alle Utensilien, die für den Mühlenbetrieb nothwendig
sind, wie Mühlsteine, Mühlenmaschinen, Mühlenscheuer,
Brücken, Anker und andere Schiffs= und Mühlen-
geräthe, sowie ein gewöhnliches Mühlenmobiliar.
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