Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

  
Nummer 
  
  
  
des serbischen Taraabzüge 
Generaltarifs Benennung der Gegenstände. Zollsatz in Perzenten des 
2./14. April Bruttogewichts. 
1892. Dinar. Para. 
Noch: 100 kg 
12. b) oder anderen vegetabilischen Stoffen, gefärbt, « 
ungefärbt, angestrichen lackirt, in oder ohne Ver- 
bindung mit gewöhnlichen Materialien (aus- 
genommen Hüte, Kappen und Kurzwaaren) 10. — 
Anm e s * auch —5*5 a 
genannten Flechtarbei en, sa te gesar oder 
F Verbindung mit dort nicht geknumten Materialien 10 t Kisten und Fässern. 
. sind. 4 in Ballen und Säcken. 
c) Flechtwaaren, falls sie theilweise oder ganz vergoldet « 
« oder bronztsind........................ 50.— 
13.a)Wagen und Schlitten zum Bespannen: per Stück 
1. unbeschlagen, unangestrichen 10.— 
2. beschlagen oder angestrichen, jedoch ungepolstert: 
) ohne Feder 15.— 
6) mit Feden 30.— 
3.gepolstrttttrrrr . . . .. 100.— 
b) Eisenbahnfahrzeuge . .. frei 
e) Schiffe und andere Wasserfahrzeuge mit oder ohne per Tonne 
Zubehör: Tragfähigkeit 
1. bis zu 4 Tonnen Tragfähigkeieit ......... 2.— 
2. über 4 Tonnen neben dem obenbenannten Zollsatz 
für die bis 4 Tonnen, für jede weitere Tonne. 1.— 
3.Dampfschiffe und Schleppschiffe mit ihren Fahrzeugen, 
Zubehör und Brücken frei 
Anmerkung: Unter Zubehör der Dampfschiffe 
sind zu verstehen: Schiffsseile) Anker, Segel, Ruder, 
Bootshaken und andere Utensilien, sowie das ganze 
Wohn= und Küchenmobiliar. 
d) Schiffmühlen auf Pontons, mit allen Mühlenbestand- 
theilen und Zubehör, jedoch ohne Boote, Plätten per Stück 
und andere Fahrzeuge 350.— 
  
Anmerkung: Unter Mühlenzubehör versteht man 
alle Utensilien, die für den Mühlenbetrieb nothwendig 
sind, wie Mühlsteine, Mühlenmaschinen, Mühlenscheuer, 
Brücken, Anker und andere Schiffs= und Mühlen- 
geräthe, sowie ein gewöhnliches Mühlenmobiliar. 
  
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