Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

  
  
Nummer Maßstab Zollsatz 
deutschen Bezeichnung der Waaren. der in 
Zolltarifs. Verzollung. Mark. 
25 aus e) Wein und Most: 
in Fässern eingehend: 
Wein und Most ...............              100 kg        20,— 
Rother Wein und Most zu rothem Wein, zum Ver- 
schneiden unter Kontrole ............    '                10,— 
Wein zur Cognacbereitung unter Kontrole  ' 10,--  
aus g) 1. Fleischextrakt, flüssiger, und Tafelbouillon .. ..........                                                                       ' 20,--  
Schweinefleisch, ausgeschlachtetes, frisches, und Fleisch, zubereitetes, 
mit Ausnahme von Speck, frisch oder zubereitet ........................................                                       '     17,— 
Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches, mit Ausnahme von Schweinefleisch .............................................       '     15,-- 
    
aus g) 3.    Geflügel aller Art, nicht lebend ' 12,— 
aus p) 1.    In Essig eingelegte oder eingesalzene Gurken (sogenannte Znaimer 
Gurken) mit Zuthaten von Gewürzen der Nummer 25i oder 
auch mit geringen Zusätzen anderer Gemüse, in Fässern, 
Krügen, Töpfen, Gläsern und dergleihen......... ' 4,— 
aus p) 2.  Obst, Sämereien, Beeren, Blätter, Blüthen, Pilze, Gemüse, 
getrocknet, gebacken, gepulvert, blos eingekocht oder gesalzen, 
alle diese Erzeugnisse, soweit sie nicht unter anderen Nummern 
des Tarifs begriffen sind............ .. .... ' 4,— 
Säfte von Obst und Beeren, zum Genuß ohne Zucker eingekocht.                                      ' 4,— 
Trockene Nüsse..................  '                       3,— 
q) 2. Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten, nämlich 
geschrotene oder geschälte Körner, Graupe, Gries, Grütze, 
Mehl; gewöhnliches Backwerk (Bäckerwaare) ' 7,30 
26 aus 1) Talg von Rindern und Schafen '  2,— 
aus m) Erdwachs, gereinigt ...............       ' 10,— 
aus 28 Pelzwerk (Kürschnerarbeiten): 
aus b) fertige, nicht überzogene Schafpelze ...... ' 6,— 
weißgemachte und gefärbte, nicht gefütterte Angora- oder 
Schaffelle ................................................................         ' 6,— 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.