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(Uebersetzung.)
Anlage C.
Zölle bei der Einfuhr nach Rumänien.
Artikel des Maßstab Zollsatz
rumänischen Bezeichnung der Waaren. der in
Generaltarifs. Verzollung. in Lei (Franken).
aus 50. Satzmehl, anderes als das nachstehend benannete .............. 100 kg 4.—
Anmerkung: Kartoffelmehl ist ebenfalls hierunter
begriffen.
54. Stärke ........................... " 40.—
Anmerkung: Hierunter ist Dextrin begriffen
60. Hopfen . . . . .. .. " 25.—
66. Raffinirter Zucker in Broten, Stücken oder gestoßen; Kandis-
zucker .............................. " 35.—
aus 70. Cichoriee .......................... " 80.—
85. Wein- oder Holzessig, parfümirt oder nicht, in Fässern .. ............................. 16.—
86. Wein= oder Holzessig, parfümirt oder nicht, in Flaschen " 35.—
90. Destillirte Spirituosen aller Art, in Behältnissen jeder Art
mit Ausnahme von Flaschen, Krügen und Blechgefäßen. " 100.—
91. Destillirte Spirituosen aller Art in Flaschen, Krügen oder
Blechgefäßen ..................... .. " 120.—
Anmerkung zu 90 und 91: Hierunter sind be—
griffen Branntwein aus Getreide, Pflaumen, Wein,
Kirschen und anderem Obst; Alkohol, Cognac, Rum, Zucker-
branntwein, Arrak, Punschessenz, Liköre und andere gezuckerte
oder nicht gezuckerte Spirituosen, ferner alle spiritushaltigen
Essenzen (Essigessenz und dergleichen).
106. Chokolade und Surrogate für Chotolade/ in Tafeln oder als Pulver ................... "
16.—
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