Condictio furtiva. Beweislast. 87
wo aus sonstigen Ursachen eine genaue Ermittlung
zur Unmöglichkeit geworden ist. Man geht hiebei
von der gewiß nicht unrichtigen Erwägung aus, daß
es demjenigen, welcher eine Sache in Besitz und
unter Aufsicht hatte, eher zugemuthet werden kann,
deren Beschaffenheit genau zu kennen und die wahre
Ursache einer durch sie veranlaßten Beschädigung zu
erforschen, als dem Beschädigten, welchen nur der
Zufall mit der Sache in Berührung gebracht hat,
und man ist geneigt, zu Gunsten des Letzteren auch
starke Wahrscheinlichkeitsgründe als Beweis anzunehmen.
Es ist nun auch für den einzelnen Fall in der
Regel ziemlich gleichgiltig, ob der Beweis auf Grund
einer praesumtio juris oder auf Grund einer praesumtio
hominis als geführt betrachtet wird; allein für
die Rechtsmaterie überhaupt ist es doch von wesentlichem
Belange, scharf zu unterscheiden, und diese
Unterscheidung gewinnt namentlich dann eine hohe
Bedeutung, wenn ein Urtheil mit Kassations-Rekurs
angefochten ist und es sich fragt, ob eine faktische
oder eine rechtliche Entscheidung gegeben sei.
W.
Entscheidungen des obersten Gerichtehofes für Payern
rechts des Uheines.
Condictio furtiva. Beweislast bei derselben.
J. M. behauptete, daß N. S., welche er beerbt
habe, eben im Begriffe gewesen sei, sich mit
einer Baarsumme von 3500 fl. zu J. S. zu begeben,
als sie, vor dem Wohnhause desselben plötzlich
vom Schlage gerührt, bewußtlos zusammengesunken
sei, worauf sich J. S. ohne Weiteres jener
Baarsumme bemächtigt und sie dem Pfarrer S.