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Tarif,
nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen zu Holtenau
an der östlichen Mündung des Nord-Ostsee-Kanals zu erheben sind.
An Hafengeld ist zu entrichten:
I. Von Fahrzeugen
1. bis einschließlich 12 Kubikmeter Netto-Raumgehalt:
beim Eingange . . . .. . . .. ... . . . . . . . . . . . . . ... 10 Pfennig
beim Ausgange . .... ............ . . . . . . . . ... 10
für jedes Fahrzeug;
Anmerkung. Fahrzeuge der vorstehend bezeichneten Art bleiben von
der Abgabe befreit, wenn sie nur Ballast führen oder leer sind,
oder nur Waaren der unten in der Ausnahmebestimmung 2b
angegebenen Art geladen haben.
2. von mehr als 12 bis einschließlich 170 Kubikmeter Netto-Raumgehalt:
a) wenn sie beladen sind:
beim Eingange . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . .. 1 Pfennig
beim Ausgange . . . . . . .. . . .. 1 "
für jedes Kubikmeter des Netto-Raumgehalts;
b) wenn sie nur Ballast führen oder leer sind:
beim Eingange .... .. . . . . . . . . . . . . . . . . .. 1 Pfennig
beim Ausgange . .. . . . . ... 1 "
für je 2 Kubikmeter des Netto-Raumgehalts;
3. von mehr als 170 Kubikmeter Netto-Raumgehalt:
a) wenn sie beladen sind:
beim Eingange . .... .... .. .. .... . . . . . .. 4 Pfennig
beim Aussange 4 "
b) wenn sie nur Ballast führen oder leer sind:
beim Eingange . . . . .... . . ... 2 Pfennig
beim Ausgange .. . . ... . . . 2 "
für jedes Kubikmeter des Netto-Raumgehalts.