Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

  
  
Arktile Maßstab Zollsatz 
rumänischen Bezeichnung der Waaren. der in 
Generaltarifs. Verzollung. Lei (Franken). 
311. Posamentier= und Bandwaaren aus Seide, gemischt mit anderen 
Webstoffen außer Goldfäden, Silberfäden oder vergoldeten 
oder versilberten gewöhnlichen Metallfäden 100 kg 720. — 
Anmerkung: Posamentier- und Bandwaaren aus 
Seide, gemischt mit anderen Stoffen und gleichzeitig mit 
Goldfäden, Silberfäden oder vergoldeten oder versilberten 
gewöhnlichen Metallfäden, werden nach Artikel 307 behandelt. 
317. Gewebe und Tricotstoffe aus Wolle, mit Seide bis 20 Prozent 
des Gewichts gemischt .. ... " 300.— — 
Anmerkung: Die Gewebe und Tricotstoffe aus Wolle, 
bei welcher die Beimischung von Seide mehr als 20 Prozent des 
Gewichts beträgt, werden nach Artikel 309 behandelt. 
318. Erzeugnisse der Strumpfwirkerei aus Wolle, mit Seide bis 
20 Prozent des Gewichts gemischt, einfach zusammengewirkt, 
aber nicht genäht             " . . .. " 300.— — 
Anmerkung: Hierunter sind die verschiedenen, in der 
Anmerkung zu Artikel 259 aufgeführten Strumpfwirkwaaren 
begriffen, sofern sie aus den in Artikel 318 bezeichneten 
Webstoffen gewirkt sind, und sofern sie die in der Anmerkung 
zu vorgenanntem Artikel 259 angegebenen Eigenschaften auf— 
weisen. 
Erzeugnisse der Strumpfwirkerei aus Wolle, bei welcher 
die Beimischung von Seide mehr als 20 Prozent des Gewichts 
beträgt, werden nach Artikel 310 behandelt. 
319. Posamentier- und Bandwaaren aus Wolle, mit Seide bis 
20 Prozent des Gewichts gemischt . ... " 320.— 
Anmerkung: Posamentier-- und Bandwaaren aus 
Wolle, bei welcher die Beimischung von Seide mehr als 
20 Prozent des Gewichts beträgt, werden nach Artikel 311 
behandelt. 
320. Gewebe und Tricotstoffe aus Baumwolle, gemischt mit anderen 
Webstoffen außer Seide, Goldfäden, Silberfäden oder ver- 
goldeten oder versilberten gewöhnlichen Metallfäden, — falls 
keiner der beigemischten Webstoffe 20 Prozent des Gewichts 
übersteigt . . . . ... " 120.— 
  
Anmerkung: Falls einer der Stoffe, welcher die Bei- 
mischung in diesen Geweben oder Tricotstoffen bilden, 20 Pro- 
zent des Gewichts übersteigt, kommt derjenige Zoll zur An- 
  
 
	        
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