März 1901. 187
Es ist kein politischer Grund vorhanden, warum wir die Beziehnngen zu
England nicht ebenso sorgsam pflegen sollten, wie dies andere Mächte tun.
Was nun den von dem Herru Abgeordneten Schaedler auch be—
rührten Thronwechsel in England angeht, so ist durch diesen
Thronwechsel in den Beziehungen zwischen Deutschland und England
nichts geändert worden.
(Sehr gut!)
Es hat vielleicht Leute gegeben, die gehofft haben, daß dieser Thronwechsel
eine ungünstige Rückwirkung ausüben würde auf die deutsch-englischen
Beziehungen. Diese Erwartungen haben sich nicht erfüllt, und auch das
ist nützlich für das Verhältnis zwischen beiden Ländern, und es ist nützlich
für die allgemeine Ruhe.
Der Herr Abgeordnete Schaedler hat weiter angedentet, daß der
Besuch des Kaisers — dder er hat es, glaube ich, expressis verbis
gesagt — in England in Widerspruch stünde mit der neutralen
Haltung, welche wir gegenüber den südafrifanischen Wirren einnehmen,
und ich habe auch in der letzten Zeit häufig Parallelen gelesen zwischen
dem Besuch Seiner Majestät des Kaisers in England und dem Nichtempfange
des Herrn Präsidenten Krüger.
(Sehr richtig!)
Meine Herren, diese Parallelen sind nicht zutreffend; denn die projektierte
Reise des Herrn Präsidenten Krüger nach Berlin verfolgte ausgesprochenerweise
den Zweck, uns in ungewöhnlicher Form zur Einmischung
in die südafrikanischen Wirren zu nötigen, während der Besuch Seiner
Majestät des Kaisers in England mit dem südafrikanischen Kriege nichts
zu tun hatte. Gewiß sind Seiner Majestät dem Kaiser in England Aufmerksamkeiten
erwiesen worden, und er hat diese Aufmerksamkeiten erwidert.
Ich bestreite aber auf das allerentschiedenste, daß Seine Majestät der
Kaiser irgendwie dem Wohle des Landes zuwidergehandelt hätte, indem
er solche Aufmerksamkeiten entgegennahm und solche Aufmerksamkeiten
erwiderte.
Was die Verleihung des Schwarzen Adlerordens an
Lord Roberts angeht, so hat der Herr Abgeordnete Schaedler selbst
eingeräumt, daß es lediglich Sache des Königs von Preußen ist, zu bestimmen,
ob und wem er einen Orden verleihen will. Es handelt sich
da um ein verfassungsmäßiges Recht der Krone, um ein, wenn ich nicht
irre, durch Art. 50 der preußischen Verfassung begründetes persönliches
Ehrenrecht der Krone. Im übrigen ist Lord Roberts keine politische