Full text : Fürst Bülows Reden. 1. Band 1897-1903. (1)

März  1901.  187

Es  ist  kein  politischer  Grund  vorhanden,  warum  wir  die  Beziehnngen  zu
England  nicht  ebenso  sorgsam  pflegen  sollten,  wie  dies  andere  Mächte  tun.

Was  nun  den  von  dem  Herru  Abgeordneten  Schaedler  auch  be—
rührten  Thronwechsel  in  England  angeht,  so  ist  durch  diesen
Thronwechsel  in  den  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  England
nichts  geändert  worden.

(Sehr  gut!)

Es  hat  vielleicht  Leute  gegeben,  die  gehofft  haben,  daß  dieser  Thronwechsel
eine  ungünstige  Rückwirkung  ausüben  würde  auf  die  deutsch-englischen
Beziehungen.  Diese  Erwartungen  haben  sich  nicht  erfüllt,  und  auch  das
ist  nützlich  für  das  Verhältnis  zwischen  beiden  Ländern,  und  es  ist  nützlich
für  die  allgemeine  Ruhe.

Der  Herr  Abgeordnete  Schaedler  hat  weiter  angedentet,  daß  der
Besuch  des  Kaisers  —  dder  er  hat  es,  glaube  ich,  expressis  verbis
gesagt  —  in  England  in  Widerspruch  stünde  mit  der  neutralen
Haltung,  welche  wir  gegenüber  den  südafrifanischen  Wirren  einnehmen,
und  ich  habe  auch  in  der  letzten  Zeit  häufig  Parallelen  gelesen  zwischen
dem  Besuch  Seiner  Majestät  des  Kaisers  in  England  und  dem  Nichtempfange
  des  Herrn  Präsidenten  Krüger.

(Sehr  richtig!)

Meine  Herren,  diese  Parallelen  sind  nicht  zutreffend;  denn  die  projektierte
  Reise  des  Herrn  Präsidenten  Krüger  nach  Berlin  verfolgte  ausgesprochenerweise
  den  Zweck,  uns  in  ungewöhnlicher  Form  zur  Einmischung
in  die  südafrikanischen  Wirren  zu  nötigen,  während  der  Besuch  Seiner
Majestät  des  Kaisers  in  England  mit  dem  südafrikanischen  Kriege  nichts
zu  tun  hatte.  Gewiß  sind  Seiner  Majestät  dem  Kaiser  in  England  Aufmerksamkeiten
  erwiesen  worden,  und  er  hat  diese  Aufmerksamkeiten  erwidert.
Ich  bestreite  aber  auf  das  allerentschiedenste,  daß  Seine  Majestät  der
Kaiser  irgendwie  dem  Wohle  des  Landes  zuwidergehandelt  hätte,  indem
er  solche  Aufmerksamkeiten  entgegennahm  und  solche  Aufmerksamkeiten
erwiderte.

Was  die  Verleihung  des  Schwarzen  Adlerordens  an
Lord  Roberts  angeht,  so  hat  der  Herr  Abgeordnete  Schaedler  selbst
eingeräumt,  daß  es  lediglich  Sache  des  Königs  von  Preußen  ist,  zu  bestimmen,
  ob  und  wem  er  einen  Orden  verleihen  will.  Es  handelt  sich
da  um  ein  verfassungsmäßiges  Recht  der  Krone,  um  ein,  wenn  ich  nicht
irre,  durch  Art.  50  der  preußischen  Verfassung  begründetes  persönliches
Ehrenrecht  der  Krone.  Im  übrigen  ist  Lord  Roberts  keine  politische