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b) Die Patronen sind zunächst in Blechbehälter, Holzkistchen oder
steife Kartons derart fest zu verpacken, dass sie sich darin nicht
verschieben können. Die einzelnen Behälter u. s. w. sind sodann
dicht neben- und übereinander in gut gearbeitete feste Holz-
kisten zu verpacken, deren geringste Wandstärke nach folgenden Stufen zu be-
messen ist:
Bruttogewicht der Kiste: geringste Wandstärke:
bis 5 Kilogramm einschließlich 7 Millimeter
über 5 Kilogramm 50 " 12 "
"50 " 100 " " 15 "
"100 " 150 " " 20
"150 " 200 " 25 "
Bei Kisten mit Blecheinsatz darf die Wandstärke der Holzkiste
um 5 Millimeter, jedoch niemals auf weniger als 7 Millimeter vermindert werden.
Etwa leer bleibende Räume sind mit Pappe, Papierabfällen, Werg, Holz-
wolle oder Hobelspähnen - alles völlig trocken - derart fest auszufüllen, daß
ein Schlottern in der Kiste während des Transportes ausgeschlossen ist.
c) Das Gewicht einer mit Patronen gefüllten Kiste darf 200 Kilo-
gramm nicht übersteigen.
d) Der Verschluss der Kisten darf nicht mittelst eiserner Nägel
erfolgen. Die Kisten sind mit einer den Inhalt deutlich kenn-
zeichnenden Aufschrift zu versehen. Ausserdem sind sie mit
einem Plombenverschlusse, oder mit einem auf zwei Schrauben-
köpfen des Deckels angebrachten Siegel (Abdruck oder Marke),
oder mit einem über Deckel und Seitenwäünde der Kiste ge-
klebten, die Schutzmarke enthaltenden Zeichen zu versehen.
e) Der Absender hat im Frachtbriefe eine von ihm unterzeichnete
Erklärung abzugeben, worin auch das Zeichen der Plombe, des
Siegels, der Siegelmarke oder der Schutzmarke angegeben ist.
Die Erklärung hat zu lauten:
„Der Unterzeichnete erklärt, dass die in diesem Fracht-
briefe angegebene, mit dem Zeichen ........ verschlossene
Sendung in Bezug auf Beschaffenheit und Verpackung den
in der Anlage B zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands
unter Nr. XXXVI getroffenen Bestimmungen entspricht.“
XXXVII.
Kugelzündhütchen und Schrotzündhütchen (Flobert-Mu-
nition):
1. Kugelzündhütchen sind in Pappschachteln, Blechschachteln,
Holzkästchen oder starke Leinensäckchen zu verpacken.
Schrotzündhütchen sind in Blechbehälter, Holzkistchen oder
steife Kartons derartig fest zu verpacken, dass sie sich darin
nicht verschieben können.