Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

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d) (1) falls sie in Wagenladungen unverpackt autgeliefert 
werden, so verladen sein, dass ein Rollen unmöglich ist. 
Nicht in Wagenladungen aufgegebene Behälter müssen mit 
einer das Rollen wirksam verhindernden Vorrichtung ver- 
sehen sein. 
(2) Erfolgt die Auflieferung in Kisten, So müssen diese 
die deutliche Aufschrift „Verdichteter Sauerstoff“, „Ver- 
dichteter Wasserstoff“ oder „Verdichtetes Leuchtgas“ tragen. 
2. Jede Sendung muss durch eine mit einem richtig zeigenden 
Manometer ausgerüstete und mit dessen Handhabung vertraute 
Person aufgeliefert werden. Diese Person hat auf Verlangen das 
Manometer an jedem aufgelieferten Behälter anzubringen, so 
dass der annehmende Beamte durch Ablesen an dem Mano- 
meter sich davon überzeugen kann, dass der vorgeschriebene 
höchste Druck nicht überschritten ist. Ueber die vorgenommene 
Probe ist von dem Abfertigungsbeamten ein kurzer Vermerk in 
dem Frachtbriefe zu machen. 
3. Die mit verdichteten Gasen gefüllten Behälter dürfen nicht ge- 
worfen, auch der Einwirkung der Sonnenstrahlen oder der Ofen- 
wärme nicht ausgesetzt werden. 
4. Zur Beförderung sind bedeckt gebaute Wagen zu verwenden; 
die Verladung in offene Wagen ist nur dann zulässig, wenn 
die Auflieferung in zur Beförderung auf Landwegen besonders 
eingerichteten, mit Planen bedeckten Fahrzeugen erfolgt. 
XLVI. 
Chlormethyl wird nur in luftdicht verschlossenen starken Metall- 
gefässen und auf offenen Wagen befördert. In den Monaten April bis 
Oktober einschliesslich sind derartige Sendungen von dem Absender mit 
Decken zu versehen, falls nicht die Gefässe in Holzkisten verpackt sind. 
XLVII. 
Phosphortrichlorid, Phosphoroxychlorid und Acetyl- 
chlorid dürfen nur befördert werden: 
entweder 
1. in Gefässen aus Blei oder Kupfer, welche vollkommen dicht 
und mit guten Verschlüssen versehen sind; 
oder 
2. in Gefässen aus Glas; in diesem Falle jedoch unter Beobachtung 
folgender Vorschriften: 
a) Zur Beförderung dürfen nur starkwandige Glasflaschen ver- 
wendet werden, welche mit gut eingeschliffenen Glasstöpseln 
Verschlossen sind. Die Glasstöpsel sind mit Paraffin zu um- 
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