Volltext: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

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Betrag 
für das 
Kapitel.  Titel. Einnahme. Etatsjahr 
1895/96. 
Mark. 
1. 1. Zölle und Verbrauchssteuern. 
  
  
Reichs-Gesetzbl. 1895. 32 
  
 
 
 
  
 
  
Aus dem Zollgebiete. 
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundesstaaten 
Theil nehmen. 
1.  Zölle .  .  .  .  .  
2.  Tabacksteuer  .  .  .  .  . 
3.  Zuckersteuer . . . . . . . 
4.  Salzsteuer . . . . . . . . . . 
5.  Branntweinsteuer: 
a) Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer  .  .  .  .  . 
b) Verbrauchsabgabe und Zuschlag zu derselben  .  .  .  .  . 
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, 
Baden und Elsaß-Lothringen keinen Theil haben. 
6.  Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bler .  . .  .  . 
Von den außerhalb der Zollgrenze liegenden Bundesgebieten. 
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
7.  an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehmen: 
a) Zölle und Tabacksteuer 
b) Zuckersteuer, Salzsteuer, Maischbottich- und Brannt- 
weinmaterialsteuer 
8.  an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen 
keinen Theil haben: 
Brausteuer  .  .  .  .  . 
Summe I  .  .  . 
348 572 000 
11 331 000 
80 000 000 
43 657 000 
18 820 000 
98 957 000 
25 603 000 
45 000 
16 910 
1 510 
  
  
627 003 420