Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

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Betrag 
 für das 
 Einnahme. Etatsjahr 
Kapitel.  Titel. 1895/96. 
Mark. 
(2.) (3.) Uebertrag  .  .  .  26 835 000 
C. für Lotterieloose: 
a) von Staatslotterien  .  .  .  .  . 15 713 000 
b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für · 
die  Bundesstaaten  .  .  .  .  . 2 322 000 
zusammen  (Tite13)  .  .  .  44 870 000 
4.  Statistische  Gebühr: 
Brutto-Einnahme  .  .  .  .  . 750 000 M 
Ab:  Zurückzahlungen  .  .  .  .  .  . 4400 
bleiben  .  .  . 745 600 
Davon ab: 
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und 
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich 
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, 
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare 
in Rückeinnahme kommt  .  .  .  .  . 17 150 M 
b) die Entschädigung der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2½ Prozent der Brutto-Einnahme) 18 750 
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden 
Verwaltungskosten  .  .  .  .  . 19 000 
zusammen  .  .  . 54 900 
bleiben  .  .  . 690 700 
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich 
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Ge- 
meinde Jungholz) und an Oesterreich-Ungarn für die Ge- 
meinde Mittelberg .  .  .  .  .  .  . 29 300 
zusammen (Titel 4)  .  .  . 720 000 
Summe II  .  .  . 54 629 000 
  
  
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