Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

treideprobers vergrößert und das Gesammtgewicht einschließlich des 
Behälters über 2200 Gramm gesteigert ist. Doch darf die Ver- 
mehrung der Dimensionen oder des Gesammtgewichts nicht größer sein, 
als lediglich durch die Rücksicht auf die Haltbarkeit des Holzkastens 
bedingt ist. 
Berlin, den 6. Mai 1895. 
Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission. 
Huber. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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