Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

446

Vortrag

Festges  utzter

Betrag

 

4—

 

III

 

 

 

 

 

 

c)  für  Verweser  von  Inspektionsbezirkeen
d)  für  Schulvisitationen  durch  den  Kreisschulreferenten
e)  Pension  des  Kreisschulinspektors  Heiß  in  Augsburtg
1)  Pension  des  Kreisschulinspektors,  Kreisschulrates  Hritzlmayr
in  Augsburg  .
Pensionen  und  Alimentationen:  «
a)  zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits
vor  dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  quiesziert  waren:
aa)  aus  Zentralfonds  ..  540.4  —
bb)  aus  Kreisfonds  .
b)  zur  Unterstützung  des  dienstunfähig  gewordenen  Lehrpersonals
und  zwar:
aa)  Zuschuß  an  den  gesetzlichen  Kreisverein  zur  Unterstützung
  dienstunfähig  gewordener  Schullehrer:
a)  aus  Zentralfonds.  .
OausKretsfonds
l.  für  die  bis  1879  pensionierten  Schullehrer
2.  für  das  seit  1880  quieszierte  Schullehrerpersonal.
  .
3.  zur  Gewährung  einer  besonderen  Zulage  von
je  50  4  für  die  vor  dem  1.  Januar  1891
in  den  Ruhestand  getretenen  Lehrer,  welche  eine
Dienstzeit  von  30  Jahren  und  darüber  zurückgelegt
  haben
4.  zur  Gewährung  einer  besonderen  Zulage  von
10%  der  Pension  für  die  vor  dem  1.  Jannar
  1896  in  den  Ruhestand  getretenen  Lehrer
bb)  zur  Belassung  eines  Drittels  der  zuletzt  bezogenen
Dienstalterszulagen  im  Pensionsfalle  aus  Zeutralfonds
  31  434  MA
ec)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896  pensionierten
  Lehrpersonen  und  zur  Gewährung  von  Zuschüssen
  an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs.
Zuschußkasse  für  das  an  gemeindlichen  Pensionseinrichtungen
  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal
I)  Unterstützungsbeiträge  für  Schullehrerrelikten:
aa)  aus  Zentralfonds:
a)  je  2.10  .X  oder  300  .X&  für  die  Witwen,  130  .4
oder  150  ∆  für  die  Doppelwaisen  und  100  .4
für  die  einfachen  Waisen  9p9450.#
zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896
zugegangenen  Lehrerrelikten  und  zur  Gewährung
von  Zuschüssen  an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
  für  das  an  gemeindlichen
  Pensionseinrichtungen  nicht  teilnehmende
Lehrpersonal  ....

9.

—

 

720

 

1  000
3552

4644

136  480
1  130
69  007|40

1  000

3  480

§  790