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Reichs-Gesetzblatt.
Inhalt: Bekanntmachung über die Ausdehnung der am 15. April 1893 zu Dresden abgeschlossenen inter-
nationalen Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera, auf die britischen Kolonien Natal,
Ceylon, Lagos, St. Helena und Canada. S. 461. — Bekanntmachung, betreffend die dem inter-
nationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 462.
(Nr. 2280.) Bekanntmachung über die Ausdehnung der am 15. April 1893 zu Dresden ab-
geschlossenen internationalen Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die
Cholera, auf die britischen Kolonien Natal, Ceylon, Lagos, St. Helena und
Canada. Vom 14. Dezember 1895.
Die Königlich großbritannische Regierung hat dem Auswärtigen Amt unter
dem 16. Dezember v. J. erklärt, daß sie für ihre Kolonien Natal, Ceylon, Lagos
und St. Helena der internationalen Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die
Cholera, vom 15. April 1893 (Reichs-Gesetzbl. 1894 S. 343 ff.) beitrete. Eine
gleiche Erklärung hat die Königlich großbritannische Regierung unter dem
26. April d. J. für ihre Kolonie Canada abgegeben. In beiden Fällen ist hin-
zugefügt worden, daß der Beitritt ohne den in dem Protokoll d. d.— London/Berlin — den
13. / 15. Juli 1893 zu Gunsten des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und
Irland gemachten Vorbehalt erfolgt. Dem Beitritt ist von sämmtlichen an der
Uebereinkunft betheiligten Staaten zugestimmt worden.
Berlin, den 14. Dezember 1895.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Freiherr von Marschall.
Reichs-Gesetzbl. 1895. 85
Ausgegeben zu Berlin den 20. Dezember 1895.