Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

— 461 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Inhalt: Bekanntmachung über die Ausdehnung der am 15. April 1893 zu Dresden abgeschlossenen inter- 
nationalen Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera, auf die britischen Kolonien Natal, 
Ceylon, Lagos, St. Helena und Canada. S. 461. — Bekanntmachung, betreffend die dem inter- 
nationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 462. 
  
  
  
(Nr. 2280.) Bekanntmachung über die Ausdehnung der am 15. April 1893 zu Dresden ab- 
geschlossenen internationalen Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die 
Cholera, auf die britischen Kolonien Natal, Ceylon, Lagos, St. Helena und 
Canada. Vom 14. Dezember 1895. 
Die Königlich großbritannische Regierung hat dem Auswärtigen Amt unter 
dem 16. Dezember v. J. erklärt, daß sie für ihre Kolonien Natal, Ceylon, Lagos 
und St. Helena der internationalen Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die 
Cholera, vom 15. April 1893 (Reichs-Gesetzbl. 1894 S. 343 ff.) beitrete. Eine 
gleiche Erklärung hat die Königlich großbritannische Regierung unter dem 
26. April d. J. für ihre Kolonie Canada abgegeben. In beiden Fällen ist hin- 
 
zugefügt worden, daß der Beitritt ohne den in dem Protokoll d. d.— London/Berlin — den 
  
13. / 15. Juli 1893 zu Gunsten des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und 
Irland gemachten Vorbehalt erfolgt. Dem Beitritt ist von sämmtlichen an der 
Uebereinkunft betheiligten Staaten zugestimmt worden. 
Berlin, den 14. Dezember 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Freiherr von Marschall. 
  
 
Reichs-Gesetzbl. 1895. 85 
Ausgegeben zu Berlin den 20. Dezember 1895.
	        
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