Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

d.  4.
Der  Finanzminister  ist  mit  der  Ausführung  dieses  Gesetzes  beauftragt.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin  un  Schloß,  den  18.  Januar  1897.

d.  S)  Wilhelm.

Fürst  zu  Hohenlohe.  v.  Boetticher.  Miquel.  Thielen.  Bosse.
Frhr.  v.  Hammerstein.  Schoͤnsedt  Frhr.  v.  d.  Recke.  Brefeld.
v.  Goßler.

Zweiter  Nachtrag

zum

Staatshaushalts-Etat  für  das  Jahr  vom  1.  April  1896/97.

 

 

 

 

 

 

 

Gegen  den  Etat
Z  für  1.  April
--  Einnahme.  896%7
2  Zugang
Mark
A.  IV.  Ministerium  der  öffentlichen
Arbeiten.
Verwaltung  der  Eisenbahnangelegenheit
11.—  Hessische  Ludwigsbahn:
Preußischer  Antheil  an  dem  Betriebsüberschusse
für  die  Zeit  vom  1.  Januar  1896  bis  Ende
März  19092  2253  138
Summe  Kapitel  11  für  sich.
12—17.  fehlen.
Summe  A.  IV.  2253  138
B.  II.  Allgemeine  Finanzverwaltung.
24.  Außerordentliche  Einnahme.
17.  Auf  Grund  besonderen  Gesetzes  zur  Ergänzung
der  Einnahmen  des  Staatshaushalts-Etats  für
18960977  .  ...  —  854  388
Summe  des  Zugangs1398  750