d. 4.
Der Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin un Schloß, den 18. Januar 1897.
d. S) Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe. v. Boetticher. Miquel. Thielen. Bosse.
Frhr. v. Hammerstein. Schoͤnsedt Frhr. v. d. Recke. Brefeld.
v. Goßler.
Zweiter Nachtrag
zum
Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1896/97.
Gegen den Etat
Z für 1. April
-- Einnahme. 896%7
2 Zugang
Mark
A. IV. Ministerium der öffentlichen
Arbeiten.
Verwaltung der Eisenbahnangelegenheit
11.— Hessische Ludwigsbahn:
Preußischer Antheil an dem Betriebsüberschusse
für die Zeit vom 1. Januar 1896 bis Ende
März 19092 2253 138
Summe Kapitel 11 für sich.
12—17. fehlen.
Summe A. IV. 2253 138
B. II. Allgemeine Finanzverwaltung.
24. Außerordentliche Einnahme.
17. Auf Grund besonderen Gesetzes zur Ergänzung
der Einnahmen des Staatshaushalts-Etats für
18960977 . ... — 854 388
Summe des Zugangs1398 750