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gesetze erforderlich machen würde. Er erwartete von der Beratung, daß
endlich dem Märchen, das deutsche Strafgesetz habe viel zu viel in der
Milde gethan, ein Ende gemacht werde. — Nichts sei vorgefallen sett
der Entstehung des neuen Strafgesetzes, was ein Bedürfnis schaffe, zu
älteren Strafbestimmungen zurückzukehren. — Nachdem sich die Gesetze
unter den schwierigen Verhältnissen der verflossenen Jahre bewährt haben,
liege kein Anlaß vor zu Abänderungen, welche die dem Geistesleben der
Nation kostbarsten Rechte der Diskussionsfreiheit einschränken.
Er kündigte in feierlicher Weise an: „Ich darf in Bezug auf diese
Vorschläge (welche die Diskussionsfreiheit behandeln sowohl wegen ihrer
Fassung und juristischen Unbrauchbarkeit, als ganz besonders, weil sie
ohne jeden äußeren Anhalt uns zumuten, bei den wichtigsten und unentbehrlichsten
Rechten der Staatsbürger, jedes freien Mannes, zurückzugreifen
auf eine Periode, die weit abgeschlossen hinter uns liegt, die
Erklärung nicht bloß in meinem Namen abgeben, sondern ohne jede
Ausnahme übereinstimmend im Namen meiner politischen Freunde, daß
wir diese Paragraphen ganz und gar unannehmbar halten und sie für
nns außer jeder Beratung — ich meine nicht außer der formellen Beratung
— betrachten.“
Also — namens der nationalliberalen Fraktion, welche vereint mit
der Fortschrittspartei und den sonstigen oppositionellen Parteien eine
entschiedene Mehrheit im Reichstage bildete, waren hiermit von vornherein
die politischen Paragraphen der Vorlage als unannehmbar erklärt
und jede sachliche Beratung derselben im voraus abgelehnt. Die
Regierung befand sich somit beim Beginn der ersten Beratung einer
durchaus feststehenden parlamentarischen Lage gegenüber, auf deren Aenderung
im großen und ganzen die weitere Erörterung keinen Einfluß
üben konnte.
Fürst Bismarck ergriff unmittelbar das Wort nach dem Abgeordneten
Lasker. Im Hinblick auf die von diesem bezeichnete Stellung der
Reichstagsmehrheit hielt er es zwar für aussichtslos, mit derselben zunächst
zu einer Verständigung zu gelangen — um so mehr aber für
eine Pflicht der Regierung, den Standpunkt der inneren Reichspolitik
darzulegen, von welchem die Abänderung des Strafgesetzbuches als eine
Notwendigkeit erschien. Er betonte, daß es sich nur um den Beginn
einer Revision handeln könne, die sich über mehrere Reichstagsperioden
hinausziehen werde.
„Den verbündeten Regierungen“, sagte Fürst Bismarck, liegt es
nach meiner Ansicht ob, die Anregung da zu geben, wo eine Veränderung
in der jetzigen Lage der Gesetzgebung erforderlich scheint. Wir