Full text : Der Deutsche Reichstag.

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gesetze  erforderlich  machen  würde.  Er  erwartete  von  der  Beratung,  daß
endlich  dem  Märchen,  das  deutsche  Strafgesetz  habe  viel  zu  viel  in  der
Milde  gethan,  ein  Ende  gemacht  werde.  —  Nichts  sei  vorgefallen  sett
der  Entstehung  des  neuen  Strafgesetzes,  was  ein  Bedürfnis  schaffe,  zu
älteren  Strafbestimmungen  zurückzukehren.  —  Nachdem  sich  die  Gesetze
unter  den  schwierigen  Verhältnissen  der  verflossenen  Jahre  bewährt  haben,
liege  kein  Anlaß  vor  zu  Abänderungen,  welche  die  dem  Geistesleben  der
Nation  kostbarsten  Rechte  der  Diskussionsfreiheit  einschränken.

Er  kündigte  in  feierlicher  Weise  an:  „Ich  darf  in  Bezug  auf  diese
Vorschläge  (welche  die  Diskussionsfreiheit  behandeln  sowohl  wegen  ihrer
Fassung  und  juristischen  Unbrauchbarkeit,  als  ganz  besonders,  weil  sie
ohne  jeden  äußeren  Anhalt  uns  zumuten,  bei  den  wichtigsten  und  unentbehrlichsten
  Rechten  der  Staatsbürger,  jedes  freien  Mannes,  zurückzugreifen
  auf  eine  Periode,  die  weit  abgeschlossen  hinter  uns  liegt,  die
Erklärung  nicht  bloß  in  meinem  Namen  abgeben,  sondern  ohne  jede
Ausnahme  übereinstimmend  im  Namen  meiner  politischen  Freunde,  daß
wir  diese  Paragraphen  ganz  und  gar  unannehmbar  halten  und  sie  für
nns  außer  jeder  Beratung  —  ich  meine  nicht  außer  der  formellen  Beratung
  —  betrachten.“

Also  —  namens  der  nationalliberalen  Fraktion,  welche  vereint  mit
der  Fortschrittspartei  und  den  sonstigen  oppositionellen  Parteien  eine
entschiedene  Mehrheit  im  Reichstage  bildete,  waren  hiermit  von  vornherein
  die  politischen  Paragraphen  der  Vorlage  als  unannehmbar  erklärt
  und  jede  sachliche  Beratung  derselben  im  voraus  abgelehnt.  Die
Regierung  befand  sich  somit  beim  Beginn  der  ersten  Beratung  einer
durchaus  feststehenden  parlamentarischen  Lage  gegenüber,  auf  deren  Aenderung
  im  großen  und  ganzen  die  weitere  Erörterung  keinen  Einfluß
üben  konnte.

Fürst  Bismarck  ergriff  unmittelbar  das  Wort  nach  dem  Abgeordneten
  Lasker.  Im  Hinblick  auf  die  von  diesem  bezeichnete  Stellung  der
Reichstagsmehrheit  hielt  er  es  zwar  für  aussichtslos,  mit  derselben  zunächst
  zu  einer  Verständigung  zu  gelangen  —  um  so  mehr  aber  für
eine  Pflicht  der  Regierung,  den  Standpunkt  der  inneren  Reichspolitik
darzulegen,  von  welchem  die  Abänderung  des  Strafgesetzbuches  als  eine
Notwendigkeit  erschien.  Er  betonte,  daß  es  sich  nur  um  den  Beginn
einer  Revision  handeln  könne,  die  sich  über  mehrere  Reichstagsperioden
hinausziehen  werde.

„Den  verbündeten  Regierungen“,  sagte  Fürst  Bismarck,  liegt  es
nach  meiner  Ansicht  ob,  die  Anregung  da  zu  geben,  wo  eine  Veränderung
  in  der  jetzigen  Lage  der  Gesetzgebung  erforderlich  scheint.  Wir