Reichs-Gesetzblatt
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine II. Ausgabe der dem internationalen Uebereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 61.
(Nr. 2212.) Bekanntmachung, betreffend eine II. Ausgabe der dem internationalen Ueber-
einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 26. Ja-
nuar 1895.
Die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom
14. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 793) beigefügte Liste der Eisenbahn-
strecken, auf welche dieses Uebereinkommen Anwendung findet, ist unter Berück-
sichtigung der inzwischen eingetretenen Aenderungen in der nachstehend in deutscher
und französischer Sprache abgedruckten, vom Centralamt für den internationalen
Eisenbahntransport mitgetheilten Fassung neu aufgestellt worden:
Liste der Eisenbahnstrecken,
auf welche
das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr
Anwendung findet.
(II. Ausgabe vom 1. Januar 1895.)
Belqgien.
A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.
1. Belgische Staatsbahnverwaltung.
2. Belgische Nordbahn.
3. Große Belgische Centralbahn.
4. Lüttich — Meestricht.
5. Gent — Terneuzen.
Reichs-Gesetzbl. 1895. 12
Ausgegeben zu Berlin den 9. Februar 1895.