Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

 
 
 
 
 
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VI. Niederländischer Verwaltungen. 
114. Die von der Nordbrabant-Deutschen Bahn betriebene Strecke von der 
niederländisch-deutschen Grenze bei Gennep bis Wesel. 
115. Die von der Holländischen Eisenbahn-Gesellschaft betriebene und von der 
Gesellschaft zum Betriebe der Niederländischen Staatseisenbahnen mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Cranenburg 
bis Cleve. 
116. Die von der Gesellschaft zum Betriebe der Niederländischen Staatseisen- 
bahnen betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei 
Emmerich bis Emmerich. 
117. Die von der Gesellschaft zum Betriebe der Niederländischen Staatseisen- 
bahnen betriebene und von der Holländischen Eisenbahn-Gesellschaft mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Gronau 
bis Gronau. 
118. Die von der Holländischen Eisenbahn-Gesellschaft betriebene und von der 
Gesellschaft zum Betriebe der Niederländischen Staatseisenbahnen mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Gildehaus 
bis Salzbergen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von deutschen Verwaltungen 
im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Belgien, Ziffer 14. 
Frankreich, Ziffer 20, 21, 22, 23, 24, 25. 
Luxemburg, Ziffer 2, 3. 
Niederlande, Ziffer 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11. 
Oesterreich, Ziffer 25 bis und mit 44. 
Rußland, Ziffer 38, 39, 40, 41, 42, 43. 
Schweiz, Ziffer 17, 18, 19, 20, 21, 22. 
 
Frankreich. 
A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
 
 
 
Die Linien d'intérét général: 
1. Der Nordbahn.  
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen 
Linien von Monthermé nach Monthermé, Vrigne-Meuse nach Vrigne- 
aux-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Rambervillers, 
Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy, Vassy 
nach Doulevant-le-Chäteau. 
3. Der Westbahn.
	        
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