Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

 
 
 
 
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 4.Der Paris—Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der 
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der- 
jenigen von Arles nach Saint-Louis. 
5. Der Orléansbahn, einschließlich der Lokalbahnen der Sarthe. 
6. Der Südbahn. 
7. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre 
betriebenen Lokalbahnen von Ligré-Rivière nach Richelieu und von 
Barbezieux nach Chäteauneuf. 
8. Die beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie 
von Valenton nach Massy-Palaiseau. 
9. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen. 
10. Der Eisenbahn-Gesellschaft von Somin nach Anzin und bis zur belgischen 
Grenze. 
11. Der Gesellschaft des Meédoc. 
Die Linien von lokaler Bedeutung: 
12. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen. 
13. Der Eisenbahn von Marlieux nach Chätillon-fur-Chalaronne. 
14. Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes 
(Gesellschaft des Médoch. 
B. Bahnstrechen, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger 
 
 
 
 
 
Verwaltungen befinden. 
I. Belgischer Verwaltungen. 
Die von der Großen Belgischen Centralbahn betriebenen Strecken 
von der belgisch-französischen Grenze: 
15. bei Treignes bis Vireux. 
16. bei Doissche bis Givet. 
17. Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch- 
belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Givet. 
18. Die von der Westflandrischen Eisenbahn-Gesellschaft betriebene Strecke von 
der französisch-belgischen Grenze bei Abeele bis Hazebrouck. 
19. Die von der Eisenbahn-Gesellschaft von Chimay betriebene Strecke von der 
französisch-belgischen Grenze bei Momignies bis Anor. 
II. Deutscher Verwaltungen. 
Die der Französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen 
in Elsaß-Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutsch- 
französischen Grenze: 
20. bei Altmünsterol bis Petit-Croix. 
21. bei Deutsch-Avricourt bis Igney-Avricourt.
	        
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