5. Die Nord- Milano-Eisenbahnen in Mailand, nämlich:
k. Milano-Bovisa-Erba mit Abzweigungen von Bovisa nach Milano-
Librera und von S. Pietro nach Camnago,
l. Milano—Bovisa-Saronno,
m. Saronno-Malnate-Varese-Laveno,
n. Como-Camerlata-Grandate-Malnate mit Abzweigung von Camer-
lata nach Albate-Camerlata,
o. Novara-Busto Arsizio-Saronno-Seregno und
p. Saronno-Grandate.
B. Bahnstrecken, welche im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger
Verwaltungen sich befinden.
I. Französischer Verwaltungen.
6. Die von der Französischen Paris-Lyon-Mittelmeerbahn betriebene Strecke
von der italienisch-französischen Grenze bei Ventimiglia bis Ventimiglia.
II. Schweizerischer Verwaltungen.
7. Die von der Gotthardbahn betriebene Strecke von der italienisch-schweizerischen
Grenze bei Pino bis Luino.
III. Oesterreichischer Verwaltungen.
8. Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch österreichischen Grenze bei
Pontafel bis Pontebba.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Ver-
waltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen:
Frankreich, Ziffer 29.
Oesterreich, Ziffer 22, 23, 24.
Schweiz, Ziffer 27.
Luxemburg.
A. Von luxemburgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.
1. Prinz Heinrich-Bahn, mit Einschluß der Linie von Wasserbillig nach
Grevenmacher.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger
Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämmt-
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn.