Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)

99 
  
  
  
  
  
  
Betrag Darunter 
für das  
Titel. Ausgabe. Etatsjahr  künftig 
1896/97. wegfallend. 
Mark. Mark. 
(1.) Uebertrag . . .. 68 500 — 
verwalter und den Amtsdiener 1 200 Mark bis 
1 800 Mark, im Durchschnitt 1 500 Mark. 
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landes- 
beamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen ver- 
storbener Landesbeamten . — — 
Andere persönliche Ausgaben. 
3. Für Weiße 52 475 — 
4. Für Farbige . . . . . . ... 87 100 — 
Summe Titel 1 bis 4 . . .. 208 075 — 
5. Zu sächlichen und vermischten Aussabhen 100 720 – 
Summe I (Titel 1 bis 5). Fortdauernde Ausgaben.      308 795 – 
II. Einmalige Ausgaben. 
Zur Ausführung öffentlicher Arbeien 55 000 — 
III. Reservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 16 205 — 
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden 
Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauern- 
den und einmaligen Ausgaben fließen dem Reserve- 
fonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehraus- 
gaben zu decken sind. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere 
auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte 
Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch 
hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Summe der Ausgab.         380 000 — 
Die Einnahme beträgt.      380 000 – 
  
Balanzirt. 
  
 
	        
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