Lande Harchem eine Stadt; er zog dorthin christliche Anbauer und gab ihnen ein eigenes Stadtrecht, welches später
an nahe gelegene Städte bei ihrer Gründung verliehen wurde. Unter Hribislan (1258—1270) war Harchim eine
Seit lang Residenz; als im Jahre 1270 Hribislav auf seine Stammlande verzichtete, entsagte er seinen Ansprüchen
insbesondere an die Stadt Oarchim zu Gunsten der Grafen von Schwerin. Die Stadt wechselte inzwischen oft ihre
Herren — so gehörte sie eine kurze Seit den Herzögen von Sachsen, dann den Markgrafen von Brandenburg —,
ehe sie dauernd an das Fürstenhaus Werle kam; unterm 30. Januar 1275 0 bestätigte Micolaus von Werle ihr das
Stadtrecht und die bisherigen Hrivilegien.
Der Stierkopf in den Stadtsiegeln als Herrschaftszeichen an und für sich bedarf keiner Erklärung; bemerkenswerth
ist jedoch, daß er auf keinem einzigen der bisherigen Stadtsiegel gekrönt erscheint, sondern meistens nur einen
muschelarligen Aufsatz zwischen den Dörnern trägt..) Was das aus demselben hervorwachsende Hirschgeweih anbelangt,
so läßt sich über seine Herleitung kein Machweis erbringen. Gedenkbar, aber wenig wahrscheinlich, ist, daß
es einem Geschlechtswappen entstammt oder mäöglicher Weise auf einen reichen Wildstand in den unweit der Stadt
belegen gewesenen Waldungen sich bezieht. Die um die Hörner des Stierkopfes gelegten Binden haben jedenfalls
mu eine ornamentale Bedeutung.
Ebenso sind die auf allen städtischen Siegeln ohne Ausnahme den Stierkopf begleitenden Sternlein und
Mleestengel?) bedeutungslos, da sie unzweifelhaft nur dazu gedient haben, leere Hlätze im Siegelfelde zu füllen; ihre
fernere Beibehaltung war, wenn auch nicht durchaus nothwendig, so doch jedenfalls empfehlenswerth und erwünscht.
Die den heraldischen Regeln zuwiderlaufende Färbung des Feldes mit roth") ist nach einem Wappen aus dem
17. Zahrhundert, der ältesten bekannten farbigen Darstellung, bestimmt worden.
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28. Denzlin.
(berrschaft Werle.)
Wappen.
Gespalten: rechts in gold halber, schwarzer Werle'scher Stierkopf, ungekrönt, mit einer
halben wachsenden goldenen Lilie auf dem Kopfe; links zehnfach getheilt von roth und silber.
Siegel.
1 1. O Dm: 57mm. Im runden Felde ein aufrecht stehender gespaltener Dreiecksschild, rechts halber Stierkopf
mit einer kleinen wachsenden Cilie zwischen den Hörnern, links zehnfach getheilt; in jedem Abschnitt der
Rundung neben dem Schilde ein sechsstrahliger Stern. Umsschrift
SIGILLVM GIVSRSITS- PGnRGGLIR
1528 im Archiv zu Tkeustrelitz.5)
. Sefkret mit dem Bilde des vorigen und der Umschrift
SGd:dRGTUR : GIVITATI. : #nGdL/I—R
Die beiden letzten Buchstaben im Stadtnamen stehen über dem Schilde im Siegelfelde zu den beiden Seiten
des Sterns. Abdruck von 1560 im Domm. Drov.-Archiv zu Stettin.)
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1) M. U. B. II. 267. — ) Wenn nunmehr offiziell ein gekrönter Stierkopf auch für das Harchim'sche Stadtwappen festgesetzt
worden, so ist dies für die Jukunft zu beachten. — ) Die den Stierkopf unten begleitenden s. 9. Dreiblätter sind in den ältesten
Stadtsiegeln wohl kaum Kleeblätter, vielmehr Blumen mit vielen Blättchen, die sich zu einem Dreiblatt zusammensetzen. — ) Am
Rathsstuhl der St. Georgen-Kirche in Harchim befindet sich das Stadtwappen in folgender Gestalt: schwarzer Stierkopf mit schwarzen
Börnern, goldenem Nasenring, 3zinkiger Krone im rothen Felde (ohne Hirschgeweih, UMleeblätter und Sterne) mit einem Helm,
welcher als Mleinod einen halb liegenden Stierkopf, sowie einen blauen und einen rothen Flügel zeigt. — Eine alte, sehr zerrissene
Fahne der Schützengilde (wohl dem Ende des 18. Jahrhunderts angehörig — Helmdecken in den neueren Landesfarben: blau, gold,
roth —) hat ebenfalls den Stierkopf im rothen Felde. Sachgemäß und räthlich ist es, auch für das Feld des Harchim'schen Stadt.
wappens gold anzunehmen; das Hirschgeweiß kann unbedenklich farbig — schwarz oder roth — tingirt werden. vid. Anmerk. 4
ad Seite 30 und §. Anmerk. ad Friedland. — 5) M. u. M. i, 10, 19; M. U. B. VII. 4605. — 9 vid. M. u. B. VII. 4693.