Full text : Die Wappen der Großherzogthümer Mecklenburg, ihrer Städte und Flecken.

Lande  Harchem  eine  Stadt;  er  zog  dorthin  christliche  Anbauer  und  gab  ihnen  ein  eigenes  Stadtrecht,  welches  später
an  nahe  gelegene  Städte  bei  ihrer  Gründung  verliehen  wurde.  Unter  Hribislan  (1258—1270)  war  Harchim  eine
Seit  lang  Residenz;  als  im  Jahre  1270  Hribislav  auf  seine  Stammlande  verzichtete,  entsagte  er  seinen  Ansprüchen
insbesondere  an  die  Stadt  Oarchim  zu  Gunsten  der  Grafen  von  Schwerin.  Die  Stadt  wechselte  inzwischen  oft  ihre
Herren  —  so  gehörte  sie  eine  kurze  Seit  den  Herzögen  von  Sachsen,  dann  den  Markgrafen  von  Brandenburg  —,
ehe  sie  dauernd  an  das  Fürstenhaus  Werle  kam;  unterm  30.  Januar  1275  0  bestätigte  Micolaus  von  Werle  ihr  das
Stadtrecht  und  die  bisherigen  Hrivilegien.

Der  Stierkopf  in  den  Stadtsiegeln  als  Herrschaftszeichen  an  und  für  sich  bedarf  keiner  Erklärung;  bemerkenswerth
  ist  jedoch,  daß  er  auf  keinem  einzigen  der  bisherigen  Stadtsiegel  gekrönt  erscheint,  sondern  meistens  nur  einen
muschelarligen  Aufsatz  zwischen  den  Dörnern  trägt..)  Was  das  aus  demselben  hervorwachsende  Hirschgeweih  anbelangt,
  so  läßt  sich  über  seine  Herleitung  kein  Machweis  erbringen.  Gedenkbar,  aber  wenig  wahrscheinlich,  ist,  daß
es  einem  Geschlechtswappen  entstammt  oder  mäöglicher  Weise  auf  einen  reichen  Wildstand  in  den  unweit  der  Stadt
belegen  gewesenen  Waldungen  sich  bezieht.  Die  um  die  Hörner  des  Stierkopfes  gelegten  Binden  haben  jedenfalls
mu  eine  ornamentale  Bedeutung.

Ebenso  sind  die  auf  allen  städtischen  Siegeln  ohne  Ausnahme  den  Stierkopf  begleitenden  Sternlein  und
Mleestengel?)  bedeutungslos,  da  sie  unzweifelhaft  nur  dazu  gedient  haben,  leere  Hlätze  im  Siegelfelde  zu  füllen;  ihre
fernere  Beibehaltung  war,  wenn  auch  nicht  durchaus  nothwendig,  so  doch  jedenfalls  empfehlenswerth  und  erwünscht.
Die  den  heraldischen  Regeln  zuwiderlaufende  Färbung  des  Feldes  mit  roth")  ist  nach  einem  Wappen  aus  dem
17.  Zahrhundert,  der  ältesten  bekannten  farbigen  Darstellung,  bestimmt  worden.

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28.  Denzlin.

(berrschaft  Werle.)

Wappen.

Gespalten:  rechts  in  gold  halber,  schwarzer  Werle'scher  Stierkopf,  ungekrönt,  mit  einer
halben  wachsenden  goldenen  Lilie  auf  dem  Kopfe;  links  zehnfach  getheilt  von  roth  und  silber.

Siegel.

1  1.  O  Dm:  57mm.  Im  runden  Felde  ein  aufrecht  stehender  gespaltener  Dreiecksschild,  rechts  halber  Stierkopf
mit  einer  kleinen  wachsenden  Cilie  zwischen  den  Hörnern,  links  zehnfach  getheilt;  in  jedem  Abschnitt  der
Rundung  neben  dem  Schilde  ein  sechsstrahliger  Stern.  Umsschrift

SIGILLVM  GIVSRSITS-  PGnRGGLIR
1528  im  Archiv  zu  Tkeustrelitz.5)
.  Sefkret  mit  dem  Bilde  des  vorigen  und  der  Umschrift
SGd:dRGTUR  :  GIVITATI.  :  #nGdL/I—R
Die  beiden  letzten  Buchstaben  im  Stadtnamen  stehen  über  dem  Schilde  im  Siegelfelde  zu  den  beiden  Seiten
des  Sterns.  Abdruck  von  1560  im  Domm.  Drov.-Archiv  zu  Stettin.)

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1)  M.  U.  B.  II.  267.  —  )  Wenn  nunmehr  offiziell  ein  gekrönter  Stierkopf  auch  für  das  Harchim'sche  Stadtwappen  festgesetzt
  worden,  so  ist  dies  für  die  Jukunft  zu  beachten.  —  )  Die  den  Stierkopf  unten  begleitenden  s.  9.  Dreiblätter  sind  in  den  ältesten
Stadtsiegeln  wohl  kaum  Kleeblätter,  vielmehr  Blumen  mit  vielen  Blättchen,  die  sich  zu  einem  Dreiblatt  zusammensetzen.  —  )  Am
Rathsstuhl  der  St.  Georgen-Kirche  in  Harchim  befindet  sich  das  Stadtwappen  in  folgender  Gestalt:  schwarzer  Stierkopf  mit  schwarzen
Börnern,  goldenem  Nasenring,  3zinkiger  Krone  im  rothen  Felde  (ohne  Hirschgeweih,  UMleeblätter  und  Sterne)  mit  einem  Helm,
welcher  als  Mleinod  einen  halb  liegenden  Stierkopf,  sowie  einen  blauen  und  einen  rothen  Flügel  zeigt.  —  Eine  alte,  sehr  zerrissene
Fahne  der  Schützengilde  (wohl  dem  Ende  des  18.  Jahrhunderts  angehörig  —  Helmdecken  in  den  neueren  Landesfarben:  blau,  gold,
roth  —)  hat  ebenfalls  den  Stierkopf  im  rothen  Felde.  Sachgemäß  und  räthlich  ist  es,  auch  für  das  Feld  des  Harchim'schen  Stadt.
wappens  gold  anzunehmen;  das  Hirschgeweiß  kann  unbedenklich  farbig  —  schwarz  oder  roth  —  tingirt  werden.  vid.  Anmerk.  4
ad  Seite  30  und  §.  Anmerk.  ad  Friedland.  —  5)  M.  u.  M.  i,  10,  19;  M.  U.  B.  VII.  4605.  —  9  vid.  M.  u.  B.  VII.  4693.