Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)

— 182 — 
(Nr. 2315.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 3. Juli 1896. 
 In der Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das internationale Ueberein- 
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 Anwendung 
findet (III. Ausgabe vom 1. Januar 1896, Reichs-Gesetzbl. von 1896 
S. 13), ist in Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens mit 
Wirkung vom 25. Juli d. J. ab nachzutragen: 
Unter „Deutschland. A. II. Privateisenbahnen unter eigener 
Verwaltung.“ 
14 a. Bentheimer Kreisbahn. 
II. Die Liste ist wie folgt berichtigt worden: 
A. Unter „Belgien. B. I Nr. 13“, unter „Deutschland. B. VI 
Nr. 115, 116, 117 und 118“, sowie unter Niederlande. A. 1 
ist die vorgesehene Bezeichnung „Gesellschaft zum Betriebe der nieder- 
ländischen Staatseisenbahnen“ abgeändert in: 
„Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staats- 
eisenbahnen." 
B. Unter Belgien ist die bei B. II Nr. 14 enthaltene Angabe wegen 
des Betriebes der Eisenbahnstrecke von der belgisch-niederländischen 
Grenze bei Bleyberg bis Bleyberg durch die Königllch preußischen 
Staatsbahnen gestrichen worden, weil nach den getroffenen Verein- 
barungen die belgische Staatsbahnverwaltung als Betriebsleiterin für 
diese Strecke zu betrachten ist. 
C. Unter Oesterreich-Ungarn. II. Ungarn. 
1. Bei Nr. 1. Ungarische Staatsbahnen ist nachgetragen: 
q2. der Lokalbahn Nagy—Bélicz--Privigye, 
r2. der Lokalbahn Karczag—Tißafüred. 
2. Die unter Nr. 14 aufgeführte Eisenbahn hat die Bezeichnung 
„Torontäler Lokalbahnen“ erhalten. 
Berlin, den 3. Juli 1896. 
Der Reichskanzler. 
Fürst zu Hohenlohe. 
 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.