Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)

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Reichs-Gesetzblatt. 
Nr. 4. 
  
  
  
  
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine III. Ausgabe der dem internationalen Übereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 13. 
  
(Nr. 2290.) Bekanntmachung, betreffend eine III. Ausgabe der dem internationalen Über- 
einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 6. Fe- 
bruar 1896. 
Die dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 
14. Oktober 1890 beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Über- 
einkommen Anwendung findet (II. Ausgabe vom 1. Januar 1895, Reichs-Gesetzbl. 
von 1895 S. 61), ist unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Aende- 
rungen in der nachstehend in deutscher und in französischer Sprache abgedruckten, 
vom Centralamt für den internationalen Eisenbahntransport mitgetheilten Fassung 
neu aufgestellt worden: 
Liste der Eisenbahnstrecken, 
auf welche 
das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
vom 14. Oktober 1890 Anwendung findet. 
(III. Ausgabe vom 1. Januar 1896.) 
  
Belgien. 
A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
1. Belgische Staatsbahnverwaltung. 
2. Belgische Nordbahn. 
3. Große Belgische Centralbahn. 
4. Lüttich— Maestricht. 
5. Gent-Terneuzen. 
Reichs. Gesetzbl. 1896. 4 
Ausgegeben zu Berlin den 21. Februar 1896.
	        
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